Ping Pong: Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht … Nachbarn konnten Tischtennisplatte jedoch „nicht“ verhindern

Verwaltungsgericht Trier: Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern

Auf einem Spiel­platz, den eine Gemein­de betrieb, wur­de eine Tisch­ten­nis­plat­te auf­ge­stellt. Das gefiel einer Anwoh­ne­rin gar nicht. Sie for­der­te ent­we­der eine Ent­fer­nung der Plat­te oder eine zeit­li­che Ein­schrän­kung des Spiel­be­trie­bes, um nicht län­ger erheb­li­chen Lärm­be­läs­ti­gun­gen aus­ge­setzt zu sein. Unter ande­rem wer­de das Sport­ge­rät auch von älte­ren Jugend­li­chen und Erwach­se­nen benutzt – also nicht nur von Kin­dern, für die es eigent­lich gedacht sei.

Die Jus­tiz ging hier nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS trotz­dem nicht von einer rele­van­ten Stö­rung aus. Von einem Spiel­platz gehe nun mal eine bestimm­te Geräusch­ku­lis­se aus, die als sozi­al­ad­äquat hin­ge­nom­men wer­den müsse.

(Ver­wal­tungs­ge­richt Trier, Akten­zei­chen 9 K 172123)

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Nach­barn konn­ten Tisch­ten­nis­plat­te nicht verhindern
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Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS