Dirk Wiese begrüßt Verabschiedung von Maßnahmen für die heimische Landwirtschaft

Dirk Wiese begrüßt Verabschiedung von Maßnahmen für die heimische Landwirtschaft

In sei­ner Sit­zung am 22. März 2024 hat der Bun­des­rat im Zuge des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes auch einem Maß­nah­men­pa­ket aus zehn Punk­ten zur Unter­stüt­zung der Land­wirt­schaft zuge­stimmt. Der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tag­ab­ge­ord­ne­te Dirk Wie­se begrüßt das kla­re Signal an die Landwirtschaft.

Die Pro­to­kol­lerklä­rung im Bun­des­rat im Hin­blick auf das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz beinhal­tet unter ande­rem fol­gen­de Maßnahmen:

So soll es durch die Anpas­sung des Agrar­or­ga­ni­sa­tio­nen-Lie­fer­ket­ten-Geset­zes zu einer Stär­kung der Land­wir­te in der Wert­schöp­fungs­ket­te kom­men. Durch die Stär­kung der Markt- und Preis­be­ob­ach­tung wird eine bes­se­re Grund­la­ge für Ver­kaufs­ent­schei­dun­gen der Land­wirt­schaft geschaf­fen. Gleich­zei­tig soll der Ein­satz alter­na­ti­ver Antriebs­tech­no­lo­gienin der Land­wirt­schaft bezie­hungs­wei­se Steu­er­erleich­te­run­gen für alter­na­ti­ve Kraft­stof­fegeprüft wer­den, sobald die euro­pa­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen hier­für vor­lie­gen. Durch die über­ar­bei­te­te Aus­ge­stal­tung der Stoff­strom­bi­lanz­ver­ord­nung, wel­che für die ver­ur­sa­cher­ge­rech­te ein­zel­be­trieb­li­che Betrach­tung not­wen­dig ist, soll es zu Ent­las­tun­gen der Land­wirt­schaft kom­men. Dies beinhal­tet unter ande­rem die Ori­en­tie­rung an den Richt- und Schwel­len­wer­ten der Dün­ge­ver­ord­nung, die Ver­ein­heit­li­chung von Doku­men­ta­ti­ons­fris­ten sowie gege­be­nen­falls auch die Ein­füh­rung von Bagatellgrenzen.

Dar­über hin­aus soll die Tier­hal­tung umge­baut wer­den durch die Wei­ter­ent­wick­lung der Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung und der Prü­fung, wie eine ver­läss­li­che Finan­zie­rung für die tier­wohl­ge­rech­te Tier­hal­tung sicher­ge­stellt wer­den kann. Durch das Bun­des­pro­gramm zum Umbau der Tier­hal­tung, das neben Inves­ti­tio­nen in beson­ders tier­ge­rech­te Neu- und Umbau­ten erst­ma­lig auch lau­fen­de Mehr­kos­ten für die Unter­hal­tung von tier­wohl­ge­rech­ten Stäl­len beinhal­tet, kann die Tier­hal­tung zukunfts­fest gemacht wer­den und Landwirt:innen die not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit bie­ten. Zukunfts­fest bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang: Eine Tier­hal­tung, die tier­ge­recht und kli­ma­scho­nend ist und gleich­zei­tig Landwirt:innen ver­läss­li­che und wirt­schaft­lich trag­fä­hi­ge Per­spek­ti­ven bietet.

Durch die umfas­sen­de, kon­kre­te Umset­zung von Vor­schlä­gen für den Büro­kra­tie­ab­bau soll eben­falls die Land­wirt­schaft gestärkt wer­den. Dies beinhal­tet bei­spiels­wei­se die Ent­schla­ckung bei bestehen­den Öko­re­ge­lun­gen, die Ver­schlan­kung von Doku­men­ta­ti­ons- und Auf­zeich­nungs­pflich­ten für Nutztierhalter:innen, die Ein­heit­lich­keit in der Umset­zung recht­li­cher Vor­ga­ben durch die Bun­des­län­der. Dane­ben soll die obli­ga­to­ri­sche Flä­chen­still­le­gung für 2024 aus­ge­setzt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung macht sich gleich­zei­tig stark für das Aus­set­zen der Rege­lung bis zum Ende der GAP-Peri­ode 2027 (Gemein­sa­me Agrar­po­li­tik der Euro­päi­schen Uni­on). Auch sol­len Vor­schlä­ge zur Aus­ge­stal­tung der GAP erar­bei­tet wer­den auf Grund­la­ge des Abschluss­be­richts der Zukunfts­kom­mis­si­on Landwirtschaft.

Neben zahl­rei­chen Ent­las­tun­gen im Steu­er­recht, bei­spiels­wei­se eine degres­si­ve AfA (Abset­zung für Abnut­zung) bei beweg­li­chen Wirt­schafts­gü­tern für neun Mona­te, der Anhe­bung der Son­der­ab­schrei­bungs­mög­lich­kei­ten und der Anpas­sung der Strom­steu­er­ent­las­tun­gen soll es auch eine Neu­ge­stal­tung der Höfe­ord­nung geben. Zusätz­lich wird die Mög­lich­keit einer Risi­ko­aus­gleichs­rück­la­ge gemein­sam mit den Bun­des­län­dern geprüft. Unter der Vor­aus­set­zung, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on die Bei­hil­fe geneh­migt, soll die ein­kom­men­steu­er­li­che Tarif­glät­tung rück­wir­kend ab 2023 für sechs Jah­re wie­der­ein­ge­führt werden.

Dirk Wie­se erklärt dazu: „Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz hat zum Ziel, mit steu­er­li­chen Inves­ti­ti­ons­an­rei­zen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts Deutsch­land zu stär­ken und soll zu Ent­las­tun­gen in Höhe von 3,2 Mil­li­ar­den Euro füh­ren. Die Maß­nah­men für die Land­wirt­schaft sind dabei ein ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Jetzt gilt es, die­se Maß­nah­men auch bis zum Som­mer für die hei­mi­sche Land­wirt­schaft umzusetzen.“

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Quel­le: Team Dirk Wiese
Foto­credit: Dirk Wiese