Kein Durchbruch für die Krankenhausreform – Wenig neue Informationen für Patienten, viel zusätzliche Bürokratie …

Krankenhaustransparenzgesetz: Wenig neue Informationen für Patienten, viel zusätzliche Bürokratie für das Personal und kein Durchbruch für die Krankenhausreform

Zum Abstim­mungs­er­geb­nis über das Kran­ken­haus­trans­pa­renz­ge­setz im Ver­mitt­lungs­aus­schuss des Bun­des­ra­tes erklärt der Prä­si­dent der Bun­des­ärz­te­kam­mer, Dr. Klaus Reinhardt:

„Wäh­rend Ärz­tin­nen und Ärz­te in den Kran­ken­häu­sern drin­gend auf eine Ent­las­tung von unnö­ti­ger Büro­kra­tie und ech­te Struk­tur­re­for­men war­ten, setzt der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter als ers­te Maß­nah­me im Ver­mitt­lungs­aus­schuss einen Gesetz­ent­wurf durch, der die büro­kra­ti­sche Belas­tung wei­ter erhöht. Zugleich bringt das geplan­te Ver­zeich­nis für die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kaum Ver­bes­se­run­gen, denn die dort vor­ge­se­he­nen Infor­ma­tio­nen sind schon jetzt weit­ge­hend über die eta­blier­ten Regis­ter wie die Wei­ße Lis­te oder das Deut­sche Kran­ken­haus­ver­zeich­nis abrufbar.

Um das Gesetz durch­zu­set­zen, hat der Minis­ter wei­te­re Finanz­mit­tel in den Raum gestellt. Bei blo­ßen Ver­spre­chun­gen darf es aber nicht blei­ben. Bund und Län­der müs­sen sich klar zu ihrer finan­zi­el­len Ver­ant­wor­tung beken­nen. Dass der Bund sei­nen Anteil nun offen­bar voll­stän­dig auf die GKV-Bei­trags­zah­ler abwäl­zen will, ist kein Aus­druck der erfor­der­li­chen Verantwortungsbereitschaft.

Mit der gest­ri­gen Mehr­heits­ent­schei­dung im Ver­mitt­lungs­aus­schuss des Bun­des­ra­tes ist das Rin­gen um die drin­gend erfor­der­li­che Kran­ken­haus­re­form nicht been­det. Die gro­ße Reform, die wir brau­chen, kann nur gelin­gen, wenn Bund und Län­der an einem Strang zie­hen. Des­we­gen kann man dem Gesund­heits­mi­nis­ter nur raten, für die wei­te­ren Reform­schrit­te nicht auf knap­pe Mehr­heits­ent­schei­dun­gen und die Ampel-Dis­zi­plin im Bun­des­rat zu set­zen, son­dern die Gemein­sam­keit mit allen Bun­des­län­dern zu suchen. Die dazu not­wen­di­ge Kom­pro­miss­be­reit­schaft soll­ten Bund wie Län­der aus Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heits­ver­sor­gung in unse­rem Land aufbringen.

Der not­wen­di­ge Kon­sens­pro­zess darf nicht durch ein­sei­ti­ge Vor­fest­le­gun­gen behin­dert wer­den. Bund und Län­der haben ver­ab­re­det, die neue Pla­nungs­sys­te­ma­tik (Leis­tungs­grup­pen) gemein­sam wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und dabei auch die Ärz­te­schaft und die wei­te­ren Akteu­re der Selbst­ver­wal­tung ein­zu­bin­den. Dies darf der Bund nicht dadurch unter­lau­fen, dass er das Trans­pa­renz­ge­setz nutzt, um sich bereits vor­ab und ein­sei­tig die Defi­ni­ti­ons­macht über die Leis­tungs­grup­pen zu sichern.

Es ist ent­schei­dend, dass sich alle Betei­lig­ten mög­lichst bald an einen Tisch set­zen. Dabei muss der Fokus der Reform klar auf eine bes­se­re Per­so­nal­aus­stat­tung, gute Arbeits­be­din­gun­gen und einen spür­ba­ren Büro­kra­tie­ab­bau gelegt wer­den. Genau­so sind die Belan­ge der ambu­lan­ten Ver­sor­gung von Beginn an mit zu berücksichtigen.“

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Quel­le: Bun­des­ärz­te­kam­mer, Dezer­nat Poli­tik und Kommunikation
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