Hörscreening: Wenn ein Kind nicht richtig hört, lernt es auch nicht richtig sprechen. Hörstörungen im Hochsauerlandkreis …

Zum Welttag des Hörens am 3. März weist die AOK auf wichtige Vorsorgeuntersuchungen hin

Wenn ein Kind nicht rich­tig hört, lernt es auch nicht rich­tig spre­chen. Dar­um ist es wich­tig, Hör­stö­run­gen früh zu erken­nen und rasch mit der Behand­lung zu begin­nen. Dar­auf weist die AOK Nord­West zum Welt­tag des Hörens am 3. März hin. „Bei Hör­pro­ble­men den­ken wir zumeist an älte­re Men­schen. Wir dür­fen jedoch nicht Neu­ge­bo­re­ne und klei­ne Kin­der außer Acht las­sen. Eltern soll­ten daher unbe­dingt jeden vor­ge­se­he­nen Ter­min der gesetz­li­chen Kin­der­un­ter­su­chun­gen wahr­neh­men. Mit dem Neu­ge­bo­re­nen-Hör­scree­ning kann dabei in der ers­ten Lebens­wo­che früh­zei­tig eine Hör­schä­di­gung fest­ge­stellt wer­den“, sagt die stell­ver­tre­ten­de AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­te­rin Clau­dia Büden­ben­der. Das Hör­scree­ning wird von allen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bezahlt. 

Eine Hör­schä­di­gung ist die häu­figs­te ange­bo­re­ne Sin­nes­be­hin­de­rung. Gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Neu­ge­bo­re­ne haben gleich nach der Geburt Anspruch auf einen Hör­test. Bei die­sem ‚Neu­ge­bo­re­nen-Hör­scree­ning’ schiebt der Arzt dem Baby eine klei­ne Son­de in den Gehör­gang, die einen lei­sen Klick­ton von sich gibt. Die­ser Ton wird bis in die Hör­schne­cke wei­ter­ge­lei­tet. Deren fei­ne Haar­zel­len reagie­ren mit mess­ba­ren Schwin­gun­gen, wenn das Gehör in Ord­nung ist. Die­ses beson­de­re Scree­ning ist in die gesetz­li­che Kin­der­un­ter­su­chung U 1 und U2 ein­ge­bet­tet und wird ent­we­der bei der U1 unmit­tel­bar nach der Geburt oder im Rah­men der U 2 zwi­schen dem 3. und 10. Lebens­tag von der Ent­bin­dungs­kli­nik oder der ambu­lan­ten Pra­xis durch­ge­führt.  

War­um U‑Untersuchungen bei Kin­dern wich­tig sind

Auch bei den fol­gen­den gesetz­li­chen U‑Untersuchungsterminen wird im Lau­fe der Kind­heit immer wie­der auch das Hör­ver­mö­gen durch die Kin­der­ärz­tin oder den Kin­der­arzt getes­tet. „Da Kin­der auch noch spä­ter eine Hör­stö­rung ent­wi­ckeln kön­nen, soll­ten Eltern wei­ter wach­sam sein und wirk­lich jede U‑Untersuchung wahr­neh­men“, emp­fiehlt Büden­ben­der. 

Ob ein Baby gut hört, lässt sich in einem ers­ten Schritt auch zu Hau­se überprüfen.

Am bes­ten geschieht das, wäh­rend das Kind schläft. Hör­ge­schä­dig­te Babys ver­su­chen näm­lich schon früh, Geräu­sche mit ande­ren Sin­nen wahr­zu­neh­men. Klatscht ein Eltern­teil zum Bei­spiel in die Hän­de, reagie­ren sie, weil sie es gese­hen oder weil sie den Luft­zug gespürt haben. In den ers­ten Lebens­wo­chen hören Babys zunächst nur lau­te Geräu­sche. Die Eltern kön­nen also zum Bei­spiel mit einem Quietsch­tier Geräu­sche erzeu­gen und die Reak­ti­on des Säug­lings beob­ach­ten. Im ober­fläch­li­chen Schlaf reagiert ein Kind mit gesun­dem Gehör dar­auf mit einer ver­än­der­ten Atmung. Es holt zum Bei­spiel tief Luft. Ab dem drit­ten Lebens­mo­nat soll­ten Babys auch auf lei­se Geräu­sche reagie­ren, etwa auf das Rascheln von Sei­den­pa­pier. Erken­nen kön­nen Eltern eine Hör­stö­rung auch dar­an, dass ein Baby irgend­wann ver­stummt. Hör­ge­schä­dig­te Babys begin­nen zwar ganz nor­mal zu lal­len, das Lal­len geht aber nicht wie bei hör­ge­sun­den Kin­dern unge­fähr ab dem sechs­ten Monat in ein Brab­beln über.

Hegen Eltern den Ver­dacht, dass ihr Kind schlecht hört, soll­ten sie dies der behan­deln­den Kin­der- und Jugend­ärz­tin oder dem Kin­der- und Jugend­arzt im bes­ten Fall in den ers­ten vier Mona­ten sofort mit­tei­len. Je frü­her ein Kind behan­delt wird, des­to bes­ser ste­hen die Chan­cen für eine ganz nor­ma­le Sprachentwicklung. 

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Quel­le: Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West. Die Gesund­heits­kas­se.

Bild: Die AOK Nord­West weist zum Welt­tag des Hörens am 3. März dar­auf hin, dass Eltern bei Neu­ge­bo­re­nen und Klein­kin­dern unbe­dingt die gesetz­li­chen U‑Untersuchungen wahr­neh­men sol­len, um sicher­zu­stel­len, dass regel­mä­ßig das Hör­ver­mö­gen ihres Kin­des abge­klärt wird. 

Foto:©AOK/​Colourbox/​hfr

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Bild: Das Neu­ge­bo­re­nen-Hör­scree­ning wird von allen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bezahlt und gibt gleich in den ers­ten Lebens­wo­chen Auf­schluss über das Hör­ver­mö­gen von Neugeborenen. 

Foto:©AOK/​Colourbox/​hfr