Gerichtsurteil: Behörde durfte illegales Bauvorhaben einstellen. Anhaltspunkte reichen.

Anhaltspunkte reichen – Behörde durfte illegales Bauvorhaben einstellen

Für eine Bau­ein­stel­lung genügt es, dass kon­kre­te Anhalts­punk­te vor­lie­gen, die einen Rechts­ver­stoß wahr­schein­lich erschei­nen las­sen. Die Behör­den waren nach Aus­kunft des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS gegen einen Eigen­tü­mer vor­ge­gan­gen, der ihrer Mei­nung nach sei­ne gekauf­te Immo­bi­lie in unzu­läs­si­gem Umfang sanierte.

(Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart, Akten­zei­chen 11 K 232221)

Der Fall: Ein Mann betrieb ein Bau­vor­ha­ben im Außen­be­reich. Er hat­te ein Haus gekauft, das Jahr­zehn­te zuvor im Land­schafts­schutz­ge­biet errich­tet wor­den war und das Bestands­schutz genoss. Im Rah­men einer Kon­trol­le stell­ten die Behör­den fest, dass das ursprüng­li­che Gebäu­de nahe­zu voll­stän­dig besei­tigt wor­den sei und anschlie­ßend umfang­rei­che Arbei­ten (Neu­errich­tung in Zie­gel­bau­wei­se, Ter­ras­sie­rung des Gelän­des) statt­ge­fun­den hät­ten. Auf­grund die­ser Anhalts­punk­te wur­den ein Bau­stopp und spä­ter der Rück­bau ange­ord­net. Gegen die­se Ver­fü­gun­gen setz­te sich der Betrof­fe­ne gericht­lich zur Wehr und mach­te trotz­dem weiter.

Das Urteil: Die Ver­wal­tungs­rich­ter beschlos­sen, hier habe das öffent­li­che Inter­es­se am sofor­ti­gen Voll­zug der Anord­nung Vor­rang gegen­über dem Antrag des Bau­herrn auf Auf­schub. Eine sum­ma­ri­sche Prü­fung erge­be, dass die Ver­fü­gung „mit hoher Wahr­schein­lich­keit recht­mä­ßig“ sei. Der Schaf­fung voll­ende­ter Tat­sa­chen wer­de dadurch vor­ge­beugt. Die vor­han­de­nen objek­tiv kon­kre­ten Anhalts­punk­te reich­ten aus, um so zu ent­schei­den. Von blo­ßer Instand­set­zung sei hier kei­ne Rede mehr gewesen.

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Behör­de durf­te ver­mut­lich ille­ga­les Bau­vor­ha­ben ein­stel­len Für eine Bau­ein­stel­lung genügt es, dass kon­kre­te Anhalts­punk­te vorliegen …

Bild­rech­te: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS