Bestwig : Viele offene Fragen zur Wärmeplanung – Markus Sommer mahnte Realismus an. „Hier wird es sicher kein Fernwärmenetz geben – das ist völlig absurd.“

Viele offene Fragen zur Wärmeplanung – Hintergrund : Kommunale Wärmeplanungen sind ein Baustein des Gebäudeenergiegesetzes

Best­wig. Bevor die Gemein­de Best­wig in eine kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung ein­steigt, soll zunächst Klar­heit über offe­ne recht­li­che und auch prak­ti­sche Fra­gen bestehen. Zu die­ser Ein­schät­zung sind jetzt die Mit­glie­der des Gemein­de­ent­wick­lungs­aus­schus­ses gekom­men. Ein­stim­mig haben sie beschlos­sen, das The­ma zunächst in die Frak­tio­nen zu ver­wei­sen und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt zu ent­schei­den, wann das The­ma ange­gan­gen wer­den soll.

Hin­ter­grund : Kom­mu­na­le Wär­me­pla­nun­gen sind ein Bau­stein des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG), das der Deut­sche Bun­des­tag im Sep­tem­ber beschlos­sen hat. In dem Gesetz ist unter ande­rem fest­ge­schrie­ben, dass der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien bei Gebäu­de­hei­zun­gen mit bestimm­ten Pro­zent­sät­zen zu fest­ge­leg­ten Fris­ten gestei­gert wer­den muss. Die­se Fris­ten ste­hen auch in Abhän­gig­keit zur Pflicht von Städ­ten und Gemein­den, eine kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung zu erstel­len. In die­ser Wär­me­pla­nung soll zunächst der lang­fris­tig zu erwar­ten­de Wär­me­be­darf erfasst wer­den und in einem letz­ten Arbeits­schritt eine gemeind­li­che Stra­te­gie zur Wär­me­wen­de for­mu­liert werden.

Aller­dings : Zum jet­zi­gen Zeit­punkt sei „nicht ganz klar, was da auf uns zukommt“, so Joa­chim Hofi­us (CDU) – zu vie­le Fra­gen sei­en der­zeit offen. „Ehr­li­cher­wei­se haben wir die­se Fra­gen auch selbst“, erklär­te Jörg Stral­ka, Lei­ter des Best­wi­ger Bau- und Umwelt­am­tes – das kon­kre­te Gesetz befin­de sich noch im Ver­fah­ren. Denk­bar sei, dass ins­be­son­de­re für klei­ne­re Kom­mu­nen bei der Wär­me­pla­nung ein­fa­che­re Stan­dards gelten.

Aus­schuss­vor­sit­zen­der Mar­kus Som­mer (CDU) mahn­te Rea­lis­mus an : „Hier wird es sicher kein Fern­wär­me­netz geben – das ist völ­lig absurd.“ Mit Blick auf die Wind­kraft- und PV-Pla­nun­gen kön­ne der Schwer­punkt in der Gemein­de Best­wig nur bei der Strom­erzeu­gung und –nut­zung lie­gen. Die Wär­me­pla­nung sol­le nicht sofort ange­gan­gen wer­den, weil damit für die Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Hei­zungs­an­la­gen bei Aus­fall Ver­pflich­tun­gen ver­bun­den sei­en. Sei­ne Frak­ti­ons­kol­le­gin Eva Wie­se erkun­dig­te sich nach den Mög­lich­kei­ten einer inter­kom­mu­na­len Zusam­men­ar­beit bei der Wär­me­pla­nung – die­ses sei denk­bar, aber auf­grund der zahl­rei­chen offe­nen Fra­gen war­ten vie­le Kom­mu­nen der­zeit noch ab, beton­te Jörg Stralka.

Grü­nen-Frak­ti­ons­chef Mat­thi­as Scheidt bewer­te­te es genau „anders­her­um“: „Es wäre Sache einer kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung, die vie­len offe­nen Fra­gen nun zu beant­wor­ten“ – für die Bür­ger kön­ne es vor­teil­haft sein, schnell Klar­heit zu haben, wie sie ihr Gebäu­de in der Zukunft behei­zen kön­nen. Das sah auch Franz-Josef Blüg­gel (SPD) so : „Je frü­her die Gemein­de Best­wig eine Wär­me­pla­nung erar­bei­tet, des­to eher besteht Klar­heit für die Bür­ge­rin­nen und Bürger.“

Dafür sei die Infor­ma­ti­ons­la­ge noch „zu dünn“, ent­geg­ne­te CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Alex­an­der Brock­hoff : Wenn das Gesetz ver­ab­schie­det sei, „kön­nen wir auf ver­nünf­ti­ger Grund­la­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen“ – im Jahr 2024 sol­le noch nicht mit der Wär­me­pla­nung begon­nen wer­den. Joa­chim Hofi­us wähl­te den Ver­gleich mit einem Haus­bau : Weder bestehe Klar­heit über den Bau­plan noch über die Aus­füh­rung – man sol­le aber jetzt schon den Bau­start beschlie­ßen. Mit Blick auf die völ­lig unter­schied­li­chen Sicht­wei­sen reg­te Mat­thi­as Scheidt schließ­lich an, das The­ma erst ein­mal in die Frak­tio­nen zu verweisen.

Er kön­ne sich nicht erin­nern, fass­te Bür­ger­meis­ter Ralf Péus zusam­men, dass in dem Gre­mi­um schon ein­mal über ein The­ma dis­ku­tiert wor­den ist, das im Hin­blick auf die recht­li­chen Vor­ga­ben noch so unklar sei. Auch bei der Ver­ga­be eines Pla­nungs­auf­tra­ges – die Kos­ten­schät­zung dafür liegt bei rund 60.000 Euro, die aber teil­wei­se geför­dert wer­den kön­nen – müs­se in erheb­li­cher Wei­se Zuar­beit durch das Team der Gemein­de­ver­wal­tung geleis­tet wer­den, was auf­grund ande­rer The­men­fel­der der­zeit nicht leist­bar sei. Er reg­te an, im Jahr 2024 erneut zu bera­ten, ob man die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung ab dem Jahr 2025 oder 2026 ange­hen wol­le – Zeit dafür gibt das Gesetz der Gemein­de Best­wig bis spä­tes­tens Mit­te 2028. Die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se soll nun­mehr im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen im Dezem­ber für das Jahr 2024 und die Finanz­pla­nung 2025 bis 2027 abge­stimmt werden.

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Quel­le : Jörg Fröh­ling, Pres­se und Öffent­lich­keits­ar­beit Ols­berg und Bestwig
Foto­credit : Ado­be­Stock 635572028 / Brisystem

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