Eine GUTE Nachricht: Inflationsrate auf niedrigsten Stand seit August 2021

Inflationsrate im Oktober 2023 voraussichtlich +3,8 %

Die Infla­ti­ons­ra­te in Deutsch­land wird im Okto­ber 2023 vor­aus­sicht­lich +3,8 % betra­gen. Das ist der nied­rigs­te Stand seit August 2021 (eben­falls +3,8 %). Gemes­sen wird die Infla­ti­ons­ra­te als Ver­än­de­rung des Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) zum Vor­jah­res­mo­nat. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) nach bis­her vor­lie­gen­den Ergeb­nis­sen wei­ter mit­teilt, blei­ben die Ver­brau­cher­prei­se gegen­über Sep­tem­ber 2023 vor­aus­sicht­lich unver­än­dert. Die Infla­ti­ons­ra­te ohne Nah­rungs­mit­tel und Ener­gie, oft­mals auch als Kern­in­fla­ti­on bezeich­net, beträgt vor­aus­sicht­lich +4,3 %.

Dämp­fend auf die Infla­ti­ons­ra­te wirk­te im Okto­ber 2023 ins­be­son­de­re der Rück­gang der Ener­gie­prei­se um 3,2 % gegen­über dem Vor­jah­res­mo­nat. Hier kam ein Basis­ef­fekt infol­ge des sehr hohen Ener­gie­preis­ni­veaus im Vor­jahr zum Tra­gen. Zuvor waren die Ener­gie­prei­se im Vor­jah­res­ver­gleich letzt­mals im Janu­ar 2021 gesun­ken (-2,0 % gegen­über Janu­ar 2020). Dem­ge­gen­über waren Nah­rungs­mit­tel im Okto­ber 2023 mit +6,1 % wei­ter­hin deut­lich teu­rer als im Vor­jah­res­mo­nat. Aller­dings waren die Nah­rungs­mit­tel­prei­se im Vor­jah­res­ver­gleich zuletzt im Febru­ar 2022 (+5,4 % gegen­über Febru­ar 2021) schwä­cher gestie­gen als im Okto­ber 2023.

Ver­brau­cher­preis­in­dex, Okto­ber 2023:
+3,8 % zum Vor­jah­res­mo­nat (vor­läu­fig)
0,0 % zum Vor­mo­nat (vor­läu­fig)

Har­mo­ni­sier­ter Ver­brau­cher­preis­in­dex, Okto­ber 2023:
+3,0 % zum Vor­jah­res­mo­nat (vor­läu­fig)
‑0,2 % zum Vor­mo­nat (vor­läu­fig)

Infla­ti­ons­rech­ner gibt Aus­kunft über per­sön­li­che Inflationsrate:

Mit dem per­sön­li­chen Infla­ti­ons­rech­ner des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ihre monat­li­chen Kon­sum­aus­ga­ben für ein­zel­ne Güter­be­rei­che ent­spre­chend des eige­nen Ver­brauchs­ver­hal­tens anpas­sen und eine per­sön­li­che Infla­ti­ons­ra­te berechnen.

Metho­di­sche Hinweise:

Der Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) und der Har­mo­ni­sier­te Ver­brau­cher­preis­in­dex (HVPI) unter­schei­den sich hin­sicht­lich Erfas­sungs­be­reich und Metho­dik. Bei der Berech­nung des VPI wer­den anders als beim HVPI zusätz­lich die Aus­ga­ben der pri­va­ten Haus­hal­te für selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum, für Glücks­spiel und für den Rund­funk­bei­trag berück­sich­tigt. Zudem wer­den die Güter­ge­wich­te des HVPI jähr­lich aktua­li­siert und es fin­det in der Regel kei­ne Revi­si­on der Ver­gan­gen­heits­da­ten statt. Auf­grund des deut­lich gerin­ge­ren Gewichts für den Bereich Woh­nen im HVPI, haben die Preis­stei­ge­run­gen ande­rer Güter­be­rei­che einen grö­ße­ren Ein­fluss auf die Ent­wick­lung des HVPI im Ver­gleich zum VPI.

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Quel­le: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Pressestelle
Ori­gi­nal-Con­tent von: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, über­mit­telt durch news aktuell

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