In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, aber bei winterlichen Straßenverhältnissen …

Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland – Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder

In Deutsch­land gibt es kei­ne gene­rel­le Win­ter­rei­fen­pflicht. Statt­des­sen gilt: Sind die Stra­ßen­ver­hält­nis­se win­ter­lich, also bei­spiels­wei­se bei Glatt­eis, Schnee­glät­te, Schnee­matsch oder Reif­glät­te, darf man nur mit Win­ter­rei­fen unter­wegs sein. Im benach­bar­ten Aus­land sieht es hin­ge­gen zum Teil anders aus. Die ADAC Club­ju­ris­ten klä­ren auf, was es in Sachen Win­ter­rei­fen im Aus­land zu beach­ten gibt.

Ein­fach ist es in Öster­reich. Hier gilt eine ähn­li­che Rege­lung wie in Deutsch­land: Bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen müs­sen vom 1. Novem­ber bis 15. April Win­ter­rei­fen oder je nach Beschil­de­rung Schnee­ket­ten auf­ge­zo­gen wer­den. Hält man sich nicht dar­an, muss man tief in die Tasche grei­fen – in Extrem­fäl­len dro­hen Buß­gel­der sogar bis zu 5000 Euro.

Kom­pli­zier­ter wird es hin­ge­gen in Ita­li­en. Es gibt kei­ne lan­des­weit ein­heit­li­chen Rege­lun­gen, denn jede Pro­vinz kann selbst ent­schei­den, wie sie eine Win­ter­rei­fen­pflicht hand­ha­ben möch­te. Auf die Rege­lun­gen wird an den jewei­li­gen Stra­ßen mit Beschil­de­rung hin­ge­wie­sen. In Süd­ti­rol gilt für Kraft­fahr­zeu­ge auf den Stra­ßen im Stadt­ge­biet Bozen und auch auf der Bren­ner­au­to­bahn A22 bis Affi vom 15. Novem­ber bis 15. April eine all­ge­mei­ne, wit­te­rungs­un­ab­hän­gi­ge Win­ter­aus­rüs­tungs­pflicht. Auf den übri­gen Stra­ßen Süd­ti­rols besteht ledig­lich eine situa­ti­ve Pflicht bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen. Die ADAC Juris­ten raten des­halb: Vor der Rei­se nach Ita­li­en über die Rege­lun­gen vor Ort informieren.

In Frank­reich gilt eine per­ma­nen­te Win­ter­rei­fen­pflicht zwi­schen dem 1. Novem­ber und 31. März – jedoch nur für Berg­re­gio­nen. Durch Beschil­de­rung kann auch in ande­ren Regio­nen kurz­fris­tig eine Win­ter­rei­fen­pflicht ange­ord­net wer­den. Wer ohne Win­ter­aus­rüs­tung unter­wegs ist, muss mit einer Geld­bu­ße von 135 Euro rech­nen. Außer­dem kann die Wei­ter­fahrt unter­sagt werden.

Eine gene­rel­le Win­ter­rei­fen­pflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch kön­nen hier Geld­bu­ßen ver­hängt wer­den, wenn es wegen unge­eig­ne­ter Berei­fung zu Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen kommt. So droht eine Mit­haf­tung, wenn es zu Unfäl­len mit Som­mer­be­rei­fung bei win­ter­li­chen Ver­hält­nis­sen kommt. Mit extra Beschil­de­run­gen kann eine Schnee­ket­ten­pflicht ange­ord­net werden.

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