Bewahren Sie Ihre Arzneimittel auch im Badezimmer auf ? Da gehören sie nicht hin !

Arzneimittel richtig aufbewahren – Bei falscher Lagerung können Arzneimittel sogar gesundheitsschädliche Abbauprodukte entwickeln.

Bewah­ren Sie – wie so vie­le Haus­hal­te – Ihre Arz­nei­mit­tel im Bade­zim­mer auf ? Da gehö­ren sie nicht hin ! Denn im Bad ist es warm und feucht. Das kann nicht nur die Qua­li­tät der Medi­ka­men­te beein­träch­ti­gen. Bei fal­scher Lage­rung kön­nen Arz­nei­mit­tel sogar gesund­heits­schäd­li­che Abbau­pro­duk­te ent­wi­ckeln. „Auf der Falt­schach­tel oder dem Bei­pack­zet­tel eines Arz­nei­mit­tels ist immer ange­ge­ben, wie es rich­tig auf­zu­be­wah­ren ist“, erklärt Tho­mas Brück­ner, Geschäfts­feld­lei­ter Phar­ma­zie und Apo­the­ker beim Bun­des­ver­band der Phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie e.V. (BPI). „Nur ein sach­ge­recht gela­ger­tes Arz­nei­mit­tel ist bis zum Ver­falls­da­tum sicher, wirk­sam und qua­li­ta­tiv hochwertig.“

Lagern Sie Arz­nei­mit­tel statt­des­sen tro­cken und kühl. Dabei bie­ten sich Räu­me an, in denen eine kon­stan­te Tem­pe­ra­tur herrscht, wie zum Bei­spiel das Schlaf­zim­mer oder der Flur.

Tipps des Experten

  • Bewah­ren Sie Arz­nei­mit­tel licht­ge­schützt in ihrer Ori­gi­nal­ver­pa­ckung auf – sowohl in der Direkt­ver­pa­ckung (Blis­ter) als auch in der Faltschachtel.
  • Lagern Sie Ihre Arz­nei­mit­tel je nach Anga­ben im Bei­pack­zet­tel bei einer Raum­tem­pe­ra­tur zwi­schen 15 und 25 Grad Cel­si­us, im Kühl­schrank bei zwei bis acht Grad und tief­ge­kühlt bei ‑15 Grad.
  • Set­zen Sie Arz­nei­mit­tel nie Hit­ze oder direk­tem Son­nen­licht aus. Las­sen Sie sie nicht im Auto oder bei­spiels­wei­se der Strand­ta­sche zurück.
  • Ach­ten Sie auch auf die Auf­brauch­frist. Bestimm­te Arz­nei­mit­tel, wie zum Bei­spiel Augen­trop­fen, Nasen­sprays oder ange­rühr­te Sal­ben, kön­nen nach dem Öff­nen Kei­me bilden.
  • Sor­gen Sie dafür, dass Kin­der nicht an die Arz­nei­mit­tel gelan­gen. Dafür bie­tet sich zum Bei­spiel ein klei­ner abschließ­ba­rer Schrank oder Arz­nei­kof­fer an.
  • Anders als Lebens­mit­tel haben Arz­nei­mit­tel kein Min­dest­halt­bar­keits­da­tum – son­dern ein Ver­fall­da­tum. Nach des­sen Ablauf ist die Sta­bi­li­tät der Arz­nei­mit­tel­be­stand­tei­le nicht mehr gewähr­leis­tet. Ent­sor­gen Sie abge­lau­fe­ne Arz­nei­mit­tel direkt über den Rest­müll. Kip­pen Sie nie­mals Res­te in Spü­le oder Abfluss – das gefähr­det die Umwelt.

Braus­ta­blet­ten sind anfällig

Vie­le neh­men Braus­ta­blet­ten mit dem Wirk­stoff Ace­ty­sa­li­cyl­säu­re (ASS) gegen Schmer­zen ein. Ach­tung : Wer­den die­se zu warm auf­be­wahrt, blä­hen sie in der Folie. Die Tablet­ten zer­set­zen sich und rie­chen dann säu­er­lich nach Essig. In die­sem Fall soll­ten Sie die­se nicht mehr ein­neh­men. Grund­le­gend gilt : Soll­ten sich Ver­pa­ckun­gen auf­blä­hen, star­ke Gerü­che ent­wi­ckeln, Tablet­ten Ris­se bil­den, Flüs­sig­kei­ten aus­trock­nen, trü­ben, aus­flo­cken oder Gels, Cremes, Sal­ben und Zäpf­chen ver­flüs­si­gen oder ver­fär­ben – sehen Sie von einer Ein­nah­me des Arz­nei­mit­tels ab und las­sen Sie sich in Ihrer Apo­the­ke vor Ort beraten.

Vor­sicht mit der Pillenbox

Wenn man meh­re­re Arz­nei­mit­tel ein­nimmt, kön­nen Dosier­hil­fen prak­tisch sein. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen ihre Tablet­ten für jeden Tag der Woche ein­ord­nen. Aber Vor­sicht : „Man­che Brau­se- und Schmelz­ta­blet­ten oder Weich­gel­an­ti­nekap­seln kön­nen schon nach kur­zer Zeit Luft­feuch­tig­keit bin­den. Sie quel­len auf und ver­lie­ren ihre Qua­li­tät“, erklärt Brück­ner. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel der Cho­le­ste­rin­sen­ker Flu­vas­ta­tin oder der Wirk­stoff Natri­um­val­po­rat zur Behand­lung von Epi­lep­sie. Steht auf der Packungs­bei­la­ge „Vor Feuch­tig­keit schüt­zen“, belässt man die Tablet­ten bis zur Ein­nah­me am bes­ten in Blis­ter und Schach­tel. Wer ganz sicher gehen will, schnei­det die Tablet­ten mit Blis­ter ab und sor­tiert sie so in die Pil­len­box ein.

Über­zü­ge von Tabletten

Man­che Tablet­ten sind mit einem spe­zi­el­len Über­zug ver­se­hen. Die­ser ver­hin­dert, dass die Kap­seln ihre ent­hal­ten­den Wirk­stof­fe bereits im Magen frei­set­zen. Ein sol­cher Über­zug ist „magen­saft­re­sis­tent“, wie es in der Fach­spra­che heißt. Bei bestimm­ten Arz­nei­mit­teln die­nen die Umhül­lun­gen dazu, uner­wünsch­te Neben­wir­kun­gen wie etwa Übel­keit und Erbre­chen durch eine Rei­zung der Magen­schleim­haut vor­zu­beu­gen. Ande­re Arz­nei­mit­tel sol­len erst gezielt im Dünn- und Dick­darm wir­ken. „Es ist des­we­gen rat­sam, magen­saft­re­sis­ten­te Tablet­ten min­des­tens 30 bis 60 Minu­ten vor dem Essen ein­zu­neh­men“ erklärt Tho­mas Brück­ner. „Ganz wich­tig : Sie soll­ten weder geteilt, zer­klei­nert noch gekaut werden.“

HIN­WEIS : Die hier genann­ten all­ge­mei­nen Rat­schlä­ge bie­ten kei­ne Grund­la­ge zur medi­zi­ni­schen Selbst­dia­gno­se oder ‑behand­lung. Sie kön­nen kei­nen Arzt­be­such ersetzen.

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Quel­le : Andre­as Aumann, Pressesprecher
Ori­gi­nal-Con­tent von : BPI Bun­des­ver­band der Phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Bei der Auf­be­wah­rung von Arz­nei­mit­teln ist es hilf­reich, ein paar Grund­re­geln zu ken­nen. BPI-Exper­te und Apo­the­ker Tho­mas Brück­ner klärt auf.

Foto­credit : Ado­be­Stock 420956481 / Brisystem

“Bewah­ren Sie Ihre Arz­nei­mit­tel auch im Bade­zim­mer auf ? Da gehö­ren sie nicht hin!”

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