Thema Cannabisgesetz: Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das am weitesten verbreitete Suchtmittel

Synanon fordert, das neue Cannabisgesetz von Anfang an auf seine Auswirkungen zu kontrollieren / Cannabis ist in Deutschland die illegal meist gehandelte und konsumierte Droge

Nach Alko­hol und Niko­tin ist Can­na­bis das am wei­tes­ten ver­brei­te­te Sucht­mit­tel. Can­na­bis-Fäl­le haben unter den Rausch­gift­han­del-Straf­ta­ten einen Anteil von 64%.

Das soll sich grund­le­gend ändern: Bereits in etwa zwölf Mona­ten kann Can­na­bis in Deutsch­land straf­frei ange­baut, gekauft und kon­su­miert wer­den. Der Gesetz­ent­wurf (CannG, 84 Sei­ten) vom 28. April 2023 wur­de am 16. Juli im Kabi­nett beraten.

Bekannt­lich ver­lässt kein Gesetz die par­la­men­ta­ri­sche Abstim­mung so wie es ein­ge­bracht wur­de. Ände­run­gen sind des­halb noch mög­lich. Nicht aber an der Sub­stanz. Straf­frei­er Can­na­bis­ge­nuss ist für die Ampel­ko­ali­ti­on das Gebot der Stun­de. Auch für unter 18-jäh­ri­ge. Wer­den sie erwischt, gibt es kei­ne Stra­fe, nur die Abga­be der mit­ge­führ­ten Dro­ge und die Ver­pflich­tung, an kos­ten­lo­sen Prä­ven­ti­ons­kur­sen teilzunehmen.

Die Auf­la­gen im neu­en Gesetz sind ver­bind­lich und sol­len streng kon­trol­liert werden.

Die Ver­bots­lis­te bei der Abga­be von Can­na­bis ist ein Büro­kra­tie­mons­ter. Dazu eini­ge Bei­spie­le: Über­prü­fung des Alters bei Erwerb, Genuss und Wei­ter­ga­be. Unter 18 oder älter? Ab 18 plus darf der psy­cho­ak­ti­ve THC-Gehalt höchs­ten zehn Pro­zent betra­gen. Im Club selbst oder im Umkreis von 250 Metern darf kei­ner­lei Kon­sum statt­fin­den. Gibt es bald Behör­den­mit­ar­bei­ter, die mit einem Maß­band, die Clubs umkrei­sen? Das Gesetz sieht auch vor, dass an Club­mit­glie­der höchs­tens sie­ben Samen oder fünf Steck­lin­ge der Hanf­pflan­ze ver­kauft wer­den dür­fen und ein abso­lu­tes Wei­ter­ga­be­ver­bot an ande­re auch strikt ein­ge­hal­ten wird.

Der Gesetz­ge­ber tritt mit sol­chen Vor­ga­ben die Flucht in die Illu­si­on an. Nur der Him­mel weiß, wer das alles, und noch viel mehr mes­sen, kon­trol­lie­ren, doku­men­tie­ren und sank­tio­nie­ren soll.

Der Gesetz­ent­wurf grün­det auf der trü­ge­ri­schen Hoff­nung, es gäbe so etwas wie unschäd­li­chen Can­na­bis­ge­brauch, wenn nur der Staat Anbau und Ver­trieb steu­ert. So ist es wohl auch kein Ver­se­hen, dass bis­her an kein Sys­tem gedacht wur­de, mit dem die sozia­len, gesund­heit­li­chen, öko­no­mi­schen Aus­wir­kun­gen nach der Lega­li­sie­rung von Can­na­bis regel­mä­ßig erfasst und ver­öf­fent­lich werden.

Die Stif­tung Syn­a­non for­dert, im Rah­men der Bera­tung des Geset­zes im Bun­des­tag ein sol­ches Befra­gungs­sys­tem beim sta­tis­ti­schen Bun­des­amt zu eta­blie­ren Dabei gin­ge es nicht nur um die Zahl der Kon­su­men­ten, son­dern u.a. auch um die Häu­fig­keit des Kon­sums. So könn­te die neue Can­na­bis­po­li­tik nach Inkraft­tre­ten einer kon­trol­lie­ren­den, evi­denz­ba­sier­ten Prü­fung unter­zo­gen wer­den und auch kri­ti­sche Stim­men einbinden.

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Quel­le: Prof. Bar­ba­ra John, Mit­glied des Kura­to­ri­ums Der STIF­TUNG SYNANON

Ori­gi­nal-Con­tent von: Stif­tung SYN­A­NON, über­mit­telt durch news aktuell
Foto­credit: Ado­be­Stock 585370836 / Brisystem

 

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