Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist

Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online – auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.

Für Lebens­mit­tel-Shops im Inter­net gel­ten grund­sätz­lich die­sel­ben Regeln wie für sta­tio­nä­re Super­märk­te. „Das heißt, dass sie alle Anga­ben online zur Ver­fü­gung stel­len müs­sen, die auf der Ver­pa­ckung ste­hen“, sagt Micha­el Rem­pel, Jurist bei der R+V Ver­si­che­rung. „Denn nur so kön­nen sich Käu­fe­rin­nen und Käu­fer über Zuta­ten, all­er­gie­aus­lö­sen­de Stof­fe oder die Packungs­grö­ße informieren.“

Ver­dor­be­ne Ware ist Reklamationsgrund

Das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum ist von die­ser Rege­lung aller­dings aus­ge­schlos­sen. „Es muss erst bei der Lie­fe­rung ersicht­lich sein“, erklärt Rem­pel. „Daher ist es kein Rekla­ma­ti­ons­grund, wenn die gelie­fer­te Milch bereits am nächs­ten Tag abläuft.“ Fri­sche und ver­derb­li­che Waren wie Milch­pro­duk­te, Fleisch oder Gemü­se kön­nen auch nicht ein­fach zurück­ge­ge­ben wer­den. „Für sol­che Pro­duk­te gibt es kein Wider­rufs­recht“, warnt Rempel.

Ist der Käse ange­schim­melt oder die Wurst ver­dor­ben, soll­te das hin­ge­gen unbe­dingt rekla­miert wer­den. „Bei Lebens­mit­tel­lie­fe­run­gen gibt es ein Recht auf ein­wand­freie Ware, genau wie bei ande­ren Pro­duk­ten“, sagt R+V‑Experte Rem­pel. Der Online-Shop muss in die­sem Fall für Ersatz sor­gen. Wenn das Pro­dukt nicht mehr ver­füg­bar ist, kön­nen Kun­din­nen und Kun­den vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurück­tre­ten und den Kauf­preis zurückverlangen.

Um Anspruch auf eine Rekla­ma­ti­on durch­zu­set­zen, emp­fiehlt sich, die Ware direkt nach der Lie­fe­rung auf Voll­stän­dig­keit und Män­gel zu über­prü­fen. Fehlt etwas oder sind die Lebens­mit­tel nicht in ein­wand­frei­em Zustand, soll­te dies dem Online-Händ­ler schnellst­mög­lich mit einem Foto als Beweis gemel­det werden.

Wei­te­re Tipps des R+V‑Infocenters:

  • Anders als beim sta­tio­nä­ren Han­del gibt es für Online-Shops ein Wider­rufs­recht von 14 Tagen. Ori­gi­nal ver­pack­te Waren – auch Lebens­mit­tel – kön­nen ohne Anga­be von Grün­den zurück­ge­schickt wer­den. Aus­ge­nom­men sind fri­sche Pro­duk­te und sol­che mit kur­zer Halt­bar­keit. Die Kos­ten für die Rück­sen­dung tra­gen in der Regel die Käu­fe­rin­nen und Käufer.
  • Wur­de bei einem online bestell­ten Pro­dukt nach der Zustel­lung die Hygie­ne-Ver­sie­ge­lung ent­fernt oder eine Kon­ser­ve oder Fla­sche geöff­net, erlischt das Widerrufsrecht.
  • Auch spe­zi­ell auf Kun­den­wunsch her­ge­stell­te Lebens­mit­tel wie indi­vi­du­el­le Müs­li­mi­schun­gen kön­nen in der Regel nicht zurück­ge­schickt wer­den – es sei denn, die Fir­ma bie­tet aus­drück­lich ein Rück­ga­be­recht an.

__________________

R+V‑Infocenter
Ori­gi­nal-Con­tent von: R+V Info­cen­ter, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit: Ado­be­Stock 612348824 / Brisystem

 

Print Friendly, PDF & Email