Mieteraustausch – In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich

Mieteraustausch – In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich

In Wohn­ge­mein­schaf­ten gehört es dazu, dass auch mal das eine oder ande­re Mit­glied aus­ge­tauscht wird. Ins­be­son­de­re bei Stu­den­ten ver­steht sich das von selbst, denn man­che wech­seln den Stu­di­en­ort und ande­re machen zwi­schen­zeit­lich ihr Examen. Trotz­dem bedeu­tet der Abschluss eines Miet­ver­tra­ges mit einer Wohn­ge­mein­schaft noch nicht auto­ma­tisch, dass ein Anspruch auf Mie­ter­wech­sel gegen­über dem Eigen­tü­mer besteht. Nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS muss der Ver­trag aus­ge­legt wer­den, wenn es in die­ser Fra­ge an einer kon­kre­ten For­mu­lie­rung fehlt. Allei­ne die Tat­sa­che, dass an eine WG ver­mie­tet wur­de, bedeu­tet nach Ansicht der höchs­ten Instanz noch nicht, dass ein­fach so gewech­selt wer­den darf.

(Bun­des­ge­richts­hof, Akten­zei­chen VIII ZR 30421)

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: In einer WG ist das nicht immer ohne wei­te­res mög­lich In Wohn­ge­mein­schaf­ten gehört es dazu, dass auch mal das eine oder ande­re Mit­glied aus­ge­tauscht wird.

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

 

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