Die Gewinne im Handel sprudeln wieder. Doch die fünf Millionen Beschäftigten der Branche werden noch immer besonders mies bezahlt

„nd.DieWoche“: Hinhaltetaktik – Kommentar zu den Tarifkämpfen im Handel

Die Gewin­ne im Han­del spru­deln wie­der. Bei den Lebens­mit­tel­dis­coun­tern gab es nicht mal in Coro­na-Zei­ten einen Ein­bruch. Doch die fünf Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten der Bran­che – zwei Drit­tel von ihnen Frau­en -, ohne die nichts lau­fen wür­de, wer­den noch immer beson­ders mies bezahlt. Ihre von infla­ti­ons­be­ding­tem Real­lohn­ver­lust gepräg­te Lage ist beson­ders pre­kär, weil sie mehr­heit­lich in Teil­zeit arbei­ten, oft unfrei­wil­lig. Es ist also mehr als berech­tigt, wenn sie, wie die­sen Frei­tag und Sams­tag, vie­ler­orts für höhe­re Löh­ne strei­ken. Denn von Bei­fall kön­nen sich auch die­se ver­ges­se­nen Hel­din­nen der Pan­de­mie nichts kaufen.

Bei den For­de­run­gen der Gewerk­schaft – im Ein­zel- und Ver­sand­han­del Anhe­bung der Stun­den­löh­ne um 2,50 Euro und der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung um 250 Euro monat­lich, im Groß- und Außen­han­del um 13 Pro­zent, min­des­tens aber um 400 Euro im Monat – wäre nicht mehr gewähr­leis­tet als Infla­ti­ons­aus­gleich und exis­tenz­si­chern­de Bezah­lung. Doch die Han­dels­ver­bän­de haben sich dem in drei Ver­hand­lungs­run­den ver­wei­gert. Der bis­lang gel­ten­de Tarif­ver­trag ist Ende Mai aus­ge­lau­fen, und die vier­te Run­de star­tet erst Ende August.

Die Hin­hal­te­tak­tik der Unter­neh­mer­ver­bän­de dürf­te auch damit zu tun haben, dass Ver­di von ihnen eine All­ge­mein­ver­bind­lich­keits­er­klä­rung fordert.

Damit könn­ten sich auch jene Beschäf­tig­ten auf die Stan­dards des Tarif­ver­trags beru­fen, die nicht für gro­ße Ket­ten wie Aldi, Ikea oder H&M malo­chen. Gera­de für jene, die in den Hun­dert­tau­sen­den Klein­un­ter­neh­men arbei­ten, wäre das ein gro­ßer Fort­schritt. Natür­lich ist es für die­se Unter­neh­men ange­sichts der Nach­we­hen der Pan­de­mie und in Zei­ten von Ama­zon und Co. schwie­rig, über die Run­den zu kom­men. Es kann jedoch nicht ange­hen, dass sie ihr Geschäft auf dem Rücken der Mit­ar­bei­ten­den auf­recht­erhal­ten und ihnen nur den Min­dest­lohn zahlen.

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Quel­le : nd.DerTag / nd.DieWoche, Redaktion
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Foto­credit : Ado­be­Stock 532657493 / Brisystem

 

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