Wer hat geschnitten ? Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen

Wer hat geschnitten ? Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen

Beschnei­det ein Grund­stücks­be­sit­zer unrecht­mä­ßig die Thu­ja-Hecke eines Nach­barn, so ist er des­we­gen scha­den­er­satz­pflich­tig. Doch was geschieht, wenn der Ver­ant­wort­li­che nicht ermit­telt wer­den kann ? So war es, nach­dem der Hecken­be­sit­zer aus dem Urlaub zurück­ge­kom­men war und den Beschnitt entdeckte.

Er konn­te den Nach­barn nicht zwei­fels­frei nach­wei­sen, dass sie es gewe­sen waren. Ein Anspruch auf Scha­den­er­satz ent­fiel des­we­gen nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS. Aller­dings konn­ten die Geschä­dig­ten immer­hin einen Unter­las­sungs­an­spruch gegen die Nach­barn erwir­ken, sich in Zukunft nicht an der Hecke zu schaf­fen zu machen.

(Land­ge­richt Ham­burg, Akten­zei­chen 311 O 296/21)

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Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Urhe­ber einer Hecken­stut­zung war nicht aus­zu­ma­chen Beschnei­det ein Grund­stücks­be­sit­zer unrecht­mä­ßig die Thu­ja-Hecke eines Nach­barn, so ist er des­we­gen scha­den­er­satz­pflich­tig. Doch was geschieht, wenn der Ver­ant­wort­li­che nicht ermit­telt wer­den kann ?

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

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Fak­ten­box / Hin­weis : Der Hecken­schnitt in Deutsch­land wird durch das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz (BNatSchG) und das Lan­des­na­tur­schutz­ge­setz gere­gelt. Grund­sätz­lich ist es erlaubt, Hecken zu schnei­den, um sie in ihrer Form zu erhal­ten oder zu pfle­gen. Aller­dings gibt es gewis­se Rege­lun­gen, die beach­tet wer­den müssen :

1. Hecken­schnit­te dür­fen nur außer­halb der Brut- und Setz­zei­ten statt­fin­den. Die­se lie­gen in der Regel zwi­schen dem 1. März und dem 30. Sep­tem­ber. Wäh­rend die­ser Zeit dür­fen Hecken nur scho­nend gepflegt wer­den, um brü­ten­den Vögeln und ande­ren Tie­ren Schutz zu bieten.

2. Bei Hecken­schnit­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass kei­ne Vögel oder Nes­ter zer­stört wer­den. Es ist ver­bo­ten, Nes­ter aktiv zu ent­fer­nen oder zu zerstören.

3. Es soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass die Hecke nicht bis auf den Stock zurück­ge­schnit­ten oder stark ein­ge­kürzt wird. Ein radi­ka­ler Hecken­schnitt kann Tie­ren den Lebens­raum nehmen.

4. Es ist gene­rell emp­feh­lens­wert, den Schnitt­zeit­punkt auf den Win­ter zu legen, da zu die­ser Zeit weni­ger Tie­re in den Hecken leben.

Beach­ten Sie bit­te, dass regio­nal unter­schied­li­che Rege­lun­gen gel­ten kön­nen, daher emp­fiehlt es sich, vor dem Hecken­schnitt die ört­li­chen Vor­schrif­ten zu prüfen.

 

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