Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Handy und Laptop von Kardinal Woelki

Strafanzeige des Kardinals wegen Geheimnisverrat eingetroffen

Bei ihren Durch­su­chun­gen im Erz­bis­tum Köln hat die Staats­an­walt­schaft Köln am Diens­tag auch das Han­dy und den Lap­top von Kar­di­nal Rai­ner Woel­ki beschlag­nahmt. Dies berich­tet der „Köl­ner Stadt-Anzei­ger“ ( www​.ksta​.de und Frei­tag-Aus­ga­be) unter Beru­fung auf den zustän­di­gen Ober­staats­an­walt Ulf Will­uhn. Ein Bis­tums­in­si­der, der mit Woel­kis Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten ver­traut ist, kom­men­tier­te die Mit­nah­me von Han­dy und Lap­top gegen­über der Zei­tung mit den Wor­ten : „Da wer­den wir jetzt bald in wei­te­re Abgrün­de schauen.“

Die Köl­ner Behör­de führt gegen Woel­ki ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Mein­eid­ver­dachts. Es geht um Aus­sa­gen des Erz­bi­schofs vor dem Land­ge­richt Köln im März, in denen er sich zu sei­nem Kennt­nis­stand über Miss­brauchs­vor­wür­fe gegen einen von ihm 2017 beför­der­ten Pries­ter äußer­te. Woel­ki bestrei­tet, vor Gericht unter Eid fal­sche Anga­ben gemacht zu haben.

Nach Infor­ma­tio­nen des „Köl­ner Stadt-Anzei­ger“ inter­es­sier­ten sich die Ermitt­ler bei ihrer Durch­su­chung ver­schie­de­ner Dienst­räu­me des Erz­bis­tums ins­be­son­de­re für die Kor­re­spon­den­zen und E‑Mail-Ver­zeich­nis­se von Woel­ki selbst, von sei­nem Gene­ral­vi­kar Gui­do Ass­mann sowie von des­sen Vor­gän­gern Domi­nik Schwa­der­lapp, Ste­fan Heße, Domi­nik Meier­ing und Mar­kus Hofmann.

Auch Funk­ti­ons­post­fä­cher wie das des erz­bi­schöf­li­chen Hau­ses – also Woel­kis Büro – waren dem Ver­neh­men nach im Visier der Ermitt­ler. Woel­kis Büro­lei­te­rin Ger­lin­de Schlü­ter und ihre Kor­re­spon­den­zen blie­ben hin­ge­gen dem Ver­neh­men nach außen vor. Was wegen der bekann­ter­ma­ßen engen Zusam­men­ar­beit Woel­kis mit Schlü­ter in infor­mier­ten Krei­sen für Ver­wun­de­rung sorg­te, begrün­de­te Will­uhn mit der Beach­tung des soge­nann­ten Über­maß­ver­bots. „Wir sind gehal­ten, uns bei der Durch­su­chung auf Mate­ri­al zu beschrän­ken, von dem wir auf­grund von tat­säch­li­chen Anhalts­punk­ten Beweis­re­le­vanz ver­mu­ten dürfen.“

Die von den Ermitt­lern beschlag­nahm­ten Daten las­sen nach Infor­ma­tio­nen des „Köl­ner Stadt-Anzei­ger“ auch die Rekon­struk­ti­on von mög­li­cher­wei­se gelösch­ten Schrift­wech­seln zu. „Da geht nichts ver­lo­ren“, hieß es dazu aus infor­mier­ten Kreisen.

Bri­sant ist auch die Beschlag­nah­me des soge­nann­ten „Vor­las­ses“ von Woel­ki im Archiv des Erz­bis­tums. Dabei han­delt es sich um pri­va­te Unter­la­gen zu Woel­kis Tätig­keit als Erz­bi­schof, die bereits zu Leb­zei­ten dem Archiv zur Auf­be­wah­rung über­ge­ben wor­den sind.

Eine Straf­an­zei­ge von Woel­kis Anwalt Björn Gercke wegen Ver­let­zung des Dienst­ge­heim­nis­ses ist laut Stadt-Anzei­ger inzwi­schen bei der Köl­ner Staats­an­walt­schaft ein­ge­trof­fen. Sie bezieht sich auf die Prä­senz von Jour­na­lis­ten zum Zeit­punkt der Durch­su­chung. Offen­bar sei der Ter­min an die Medi­en „durch­ge­sto­chen“ wor­den, sag­te Gercke. Das sei unzu­läs­sig und strafbar.

Link zum Arti­kel : www​.ksta​.de/​6​0​0​235

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Quel­le : Köl­ner Stadt-Anzei­ger, Newsdesk
Ori­gi­nal-Con­tent von : Köl­ner Stadt-Anzei­ger, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 242795556 / Brisystem

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