Inflationsrate im Juni 2023 voraussichtlich + 6,4 %

Im Juni 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +13,7 % weiterhin überdurchschnittlich.

Ver­brau­cher­preis­in­dex, Juni 2023:

+6,4 % zum Vor­jah­res­mo­nat (vor­läu­fig)

+0,3 % zum Vor­mo­nat (vor­läu­fig)

Har­mo­ni­sier­ter Ver­brau­cher­preis­in­dex, Juni 2023:

+6,8 % zum Vor­jah­res­mo­nat (vor­läu­fig)

+0,4 % zum Vor­mo­nat (vor­läu­fig)

Die Infla­ti­ons­ra­te in Deutsch­land wird im Juni 2023 vor­aus­sicht­lich +6,4 % betra­gen. Gemes­sen wird sie als Ver­än­de­rung des Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) zum Vor­jah­res­mo­nat. Im Mai 2023 hat­te die Infla­ti­ons­ra­te bei +6,1 % gele­gen. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) nach bis­her vor­lie­gen­den Ergeb­nis­sen wei­ter mit­teilt, stei­gen die Ver­brau­cher­prei­se gegen­über Mai 2023 vor­aus­sicht­lich um 0,3 %. Die Infla­ti­ons­ra­te ohne Nah­rungs­mit­tel und Ener­gie, oft­mals auch als Kern­in­fla­ti­on bezeich­net, beträgt vor­aus­sicht­lich +5,8 % (Mai 2023: +5,4 %).

Im Juni 2023 stie­gen die Prei­se für Nah­rungs­mit­tel im Ver­gleich zum Vor­jah­res­mo­nat mit +13,7 % wei­ter­hin über­durch­schnitt­lich. Dage­gen lag der Anstieg der Ener­gie­prei­se mit +3,0 % auch im Juni 2023 unter­halb der Vor­jah­res­ver­än­de­rungs­ra­te des Gesamt­in­dex. Hin­ter­grund ist ein Basis­ef­fekt infol­ge des hohen Preis­ni­veaus im Juni 2022, nach­dem die Ener­gie­prei­se im Zuge des rus­si­schen Über­falls auf die Ukrai­ne ab März 2022 stark gestie­gen waren. Auch Maß­nah­men des drit­ten Ent­las­tungs­pa­kets der Bun­des­re­gie­rung, die im Ver­brau­cher­preis­in­dex abge­bil­det wer­den, tru­gen zur Abschwä­chung der Ener­gie­preis­ent­wick­lung bei. Erhö­hend auf die Infla­ti­ons­ra­te wirk­te dage­gen die Preis­ent­wick­lung im Bereich der Dienst­leis­tun­gen (+5,3 % zum Vor­jah­res­mo­nat). Hier gibt es einen Basis­ef­fekt infol­ge der Ein­füh­rung des von Juni bis August 2022 gel­ten­den 9‑Eu­ro-Tickets.

Infla­ti­ons­rech­ner gibt Aus­kunft über per­sön­li­che Inflationsrate:

Mit dem per­sön­li­chen Infla­ti­ons­rech­ner des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ihre monat­li­chen Kon­sum­aus­ga­ben für ein­zel­ne Güter­be­rei­che ent­spre­chend des eige­nen Ver­brauchs­ver­hal­tens anpas­sen und eine per­sön­li­che Infla­ti­ons­ra­te berechnen.

Metho­di­sche Hinweise:

Mit den Ergeb­nis­sen für den Berichts­mo­nat Janu­ar 2023 erfolg­te die Umstel­lung des Ver­brau­cher­preis­in­dex von der bis­he­ri­gen Basis 2015 auf das Basis­jahr 2020. Über die Revi­si­on infor­miert ein aus­führ­li­ches Hin­ter­grund­pa­pier, das im Inter­net­an­ge­bot des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes ver­füg­bar ist.

Der Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) und der Har­mo­ni­sier­te Ver­brau­cher­preis­in­dex (HVPI) unter­schei­den sich hin­sicht­lich Erfas­sungs­be­reich und Metho­dik. Bei der Berech­nung des VPI wer­den anders als beim HVPI zusätz­lich die Aus­ga­ben der pri­va­ten Haus­hal­te für selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum, für Glücks­spiel und für den Rund­funk­bei­trag berück­sich­tigt. Zudem wer­den die Güter­ge­wich­te des HVPI jähr­lich aktua­li­siert. Auf­grund des deut­lich gerin­ge­ren Gewichts für den Bereich Woh­nen im HVPI, haben die Preis­stei­ge­run­gen ande­rer Güter­be­rei­che einen grö­ße­ren Ein­fluss auf die Ent­wick­lung des HVPI im Ver­gleich zum VPI.

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Quel­le: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Pressestelle
Ori­gi­nal-Con­tent von: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit: Ado­be­Stock 586169490 / Brisystem

 

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