Winterberg : Jetzt Anträge für den Verfügungsfonds stellen / Anträge können bis zum 30.06.2023 eingereicht werden

Anträge können bis zum 30.06.2023 eingereicht werden

Für die Stadt- und Dorf­ent­wick­lung sind gro­ße Pla­nun­gen eben­so wich­tig wie klei­ne, von Ver­ei­nen, Gewer­be­trei­ben­den, Dorf­ge­mein­schaf­ten oder auch Spon­so­ren ent­wi­ckel­te Pro­jek­te. Um Maß­nah­men unter­stüt­zen zu kön­nen, wel­che die Stadt und Orts­mit­ten noch attrak­ti­ver und lebens­wer­ter gestal­ten, hat die Stadt Win­ter­berg mit För­der­mit­teln von Bund und Land Mit­te 2021 den Ver­fü­gungs­fonds auf den Weg gebracht. „Mit dem Ver­fü­gungs­fonds wird pri­va­tes Enga­ge­ment zur Ent­wick­lung und Auf­wer­tung des Stadt­kerns Win­ter­berg sowie der Orts­ker­ne von Nie­ders­feld, Sied­ling­hau­sen und Züschen als Orte mit Ver­sor­gungs­funk­ti­on, sog. „Anker­or­te“, für die umlie­gen­den Orts­tei­le unter­stützt“, so Lin­da Brie­den, die bei der Stadt Win­ter­berg für die För­der­mit­tel­ak­qui­se zustän­dig ist. Der Ver­fü­gungs­fonds wird zu 50 % aus Mit­teln von Bund und Land und dem städ­ti­schen Eigen­an­teil finan­ziert. Die wei­te­ren 50% wer­den als soge­nann­te “pri­va­te Mit­tel” (z. B. Anlie­ger, Ver­ei­ne, Pri­va­te, Spon­so­ren aus der Wirt­schaft etc.) in den Fonds ein­ge­stellt, müs­sen also vom Antrags­stel­ler auf­ge­bracht werden.

„Der Ver­fü­gungs­fonds läuft noch bis zum 31. Dezem­ber 2023 und es sind noch rd. 50.000 Euro für tol­le Pro­jek­te von Ver­ei­nen oder ande­ren Insti­tu­tio­nen ver­füg­bar. In die­sem Jahr konn­ten in den Anker­or­ten sowie in der Kern­stadt mit dem Ver­fü­gungs­fonds tol­le Pro­jek­te auf den Weg gebracht wer­den : Digi­ta­li­sie­rung des Dorf­ge­mein­schafts­hau­ses Nie­ders­feld, Anschaf­fung von Markt­stän­den für den Weih­nachts­markt in Züschen, Ideen­wand für die Bür­ger­be­tei­li­gung in Win­ter­berg und die Sanie­rung der Weih­nachts­be­leuch­tung für Sied­ling­hau­sen“, berich­tet Bür­ger­meis­ter Micha­el Beckmann.

Bis zum 30. Juni 2023 kön­nen nun wie­der bei der Stadt Win­ter­berg Anträ­ge für den Ver­fü­gungs­fonds ein­ge­reicht wer­den. Der Zuschuss aus dem Ver­fü­gungs­fonds beträgt maxi­mal 20.000 Euro, die Gesamt­in­ves­ti­ti­on pro Pro­jekt darf 40.000 Euro nicht über­schrei­ten Über die Anträ­ge berät nach der Antrags­frist ein Ver­ga­be­gre­mi­um. Das Ver­ga­be­gre­mi­um besteht aus vier Unter­neh­mens-Ver­tre­tern, Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mern oder Anwoh­nern, vier Ver­tre­tern der Ver­kehrs­ver­ei­ne (jeweils ein Ver­tre­ter pro Ort), den vier Orts­vor­ste­hern, dem Bür­ger­meis­ter und dem Vor­sit­zen­den des Bauausschusses.

Inter­es­sier­te fin­den alle wich­ti­gen Details zu dem För­der­pro­gramm unter www​.win​ter​berg​.de/​v​e​r​f​u​e​g​u​n​g​s​f​o​nds.

__________________

Quel­le : Öffent­lich­keits­ar­beit – V.i.S.d.P. Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

 

 

Print Friendly, PDF & Email