Deutscher Richterbund kritisiert mangelhafte Geldwäschebekämpfung

DRB-Chef Rebehn : Zu wenige relevante Fälle werden an Staatsanwaltschaft gemeldet – Regierung muss mehr Personal einstellen.

Osna­brück. Der Deut­sche Rich­ter­bund (DRB) bemän­gelt, dass in Deutsch­land zu wenig gegen Geld­wä­sche getan wird. „Die Geld­wä­sche­be­kämp­fung ist in Deutsch­land nicht effek­tiv genug“. Die Zoll-Spe­zi­al­ein­heit FIU erweist sich immer wie­der als Fla­schen­hals bei der Straf­ver­fol­gung, sag­te DRB-Geschäfts­füh­rer Sven Rebehn der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung“ (NOZ). „Seit Jah­ren kom­men von dort zu weni­ge rele­van­te Fäl­le bei den Staats­an­walt­schaf­ten an, obwohl die Ver­dachts­mel­dun­gen von Ban­ken, Ver­si­che­run­gen oder Nota­ren an die FIU stei­gen“, so Rebehn.

Der Rich­ter­bund reagier­te auf Medi­en­be­rich­te, wonach nur rund die Hälf­te der gemel­de­ten Ver­dachts­fäl­le durch die Zen­tral­stel­le für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen (FIU) an die ent­spre­chen­den Behör­den wei­ter­ge­ge­ben wur­den. Rebehn for­dert des­halb, dass die Ampel den Rechts­staat im Kampf gegen Geld­wä­sche „drin­gend schlag­kräf­ti­ger“ auf­stellt. Schär­fe­re Geset­ze oder neue Behör­den müss­ten dazu jedoch nicht geschaf­fen wer­den. Statt­des­sen müss­ten laut dem Juris­ten „deut­lich mehr spe­zia­li­sier­te Finanz­ermitt­ler und bun­des­weit eini­ge Hun­dert zusätz­li­che Staats­an­wäl­te, Rechts­pfle­ger und Rich­ter“ ein­ge­stellt wer­den. Die zusätz­li­chen Kos­ten für wei­te­res Per­so­nal sind für den DRB-Vor­sit­zen­den indes kein Gegen­ar­gu­ment : „Das Geld für zusätz­li­che Straf­ver­fol­ger wäre ange­sichts von geschätz­ten 100 Mil­li­ar­den Euro, die in Deutsch­land jedes Jahr unent­deckt rein­ge­wa­schen wer­den, gut und gewinn­brin­gend investiert.“

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Quel­le : Neue Osna­brü­cker Zei­tung, Redaktion
Ori­gi­nal-Con­tent von : Neue Osna­brü­cker Zei­tung, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 282832220 / Brisystem

 

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