Lebensgefährlicher Leichtsinn : Ruhrverband stellt Strafanzeige gegen Schleusenspringer

Lebensgefährlicher Leichtsinn : Notwendiger Schritt zum Schutz von Jugendlichen vor riskanten Nachahmungstaten

Vor den extre­men Gefah­ren, die von wag­hal­si­gen Sprüngen in unbe­kann­te Gewässer aus­ge­hen, warnt der Ruhr­ver­band zu Beginn jeder Frei­luft­sai­son. Vor allem Jugend­li­che ris­kie­ren bei sol­chen Sprüngen, etwa von der Dele­cker und Körbecker Brücke sowie dem Dele­cker Stein­bruch am Möhnesee und dem Vor­damm Ame­cke am Sor­pe­see, ihr Leben und ihre Gesund­heit. Selbst Sprünge von der Kup­fer­dre­her Eisen­bahn- brücke in den Bal­de­ney­see wur­den schon beob­ach­tet – dabei ist das Was­ser an die­ser Stel­le gera­de ein­mal 1,70 Meter tief.

Zusätzlich befeu­ert wird der gefährliche Trend durch die sozia­len Medi­en, in denen Fil­me sol­cher ris­kan­ten Manöver häufig viral gehen. Mit einem kürzlich im Netz auf­ge­tauch­ten Video hat eine Grup­pe jun­ger Männer aus Essen den Bogen nun endgültig überspannt. Die Auf­nah­men zei­gen Sprünge von den Dächern des Fisch­lift­sys­tems und der Wehrbrücke in die Schleu­sen­kam­mer am Bal­de­ney­see. Wegen des Um- bzw. Überkletterns von Absper­run­gen, um in für die Öffentlichkeit gesperr­te Berei­che zu gelan­gen, hat der Ruhr­ver­band gegen die Betei­lig­ten Straf­an­zei­ge wegen Haus­frie­dens­bruchs gestellt. Der Betrei­ber der Video­platt­form wur­de auf­ge­for­dert, das Video wegen des Ver­sto­ßes gegen sei­ne Richt­li­ni­en zu löschen.

Zur Klar­stel­lung : Es geht dem Ruhr­ver­band nicht dar­um, das unbe­fug­te Betre­ten sei­nes Betriebs- geländes zu ahn­den. Viel­mehr ist die­ses kon­se­quen­te Vor­ge­hen not­wen­dig, um Jugend­li­che zu schützen, die sich von dem Video zur Nach­ah­mung die­ser abso­lut lebensgefährlichen Akti­on ange­sta­chelt fühlen könnten.

Prin­zi­pi­ell birgt jeder Sprung ins Was­ser ein gewis­ses Risi­ko, weil etwa­ige Hin­der­nis­se unter der Wasseroberfläche nicht zu erken­nen sind. Bei den Tal­sper­ren und Stau­seen des Ruhr­ver­bands ist die­se Gefahr jedoch erheb­lich größer, denn hier kommt es zu betrieb­lich beding­ten Stau­s­pie­gel­schwan­kun­gen. Daher kann eine Stel­le, die ges­tern viel­leicht noch tief genug war, schon heu­te oder mor­gen zu flach sein und ein Sprung zu schwers­ten oder sogar tödlichen Ver­let­zun­gen führen !

Der Ruhr­ver­band weist daher noch ein­mal in aller Deut­lich­keit dar­auf hin, dass das Sprin­gen von Brücken oder ähnlichem in sei­ne Gewässer grundsätzlich unter­sagt ist und als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det wer­den kann. Wer Haus­frie­dens­bruch begeht und ihn noch dazu wie in die­sem Fall im Inter­net oder anders­wo publik macht, muss grundsätzlich mit straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rechnen.

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Quel­le : Mar­kus Rüdel, Pres­se­spre­cher, Ruhr­ver­band Unternehmenskommunikation
Foto­credit : Ado­be­Stock 589425527 / Bri­sys­tem KI

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