Digital, nein danke ! Vermieter scheiterte mit neuer Klingelanlage

Digital, nein danke ! Vermieter scheiterte mit neuer Klingelanlage

Häu­fig wird es ja als ein Zei­chen des Fort­schritts betrach­tet, wenn alte ana­lo­ge Sys­te­me gegen moder­ne digi­ta­le Tech­nik aus­ge­tauscht wer­den. Doch das ist offen­sicht­lich nicht immer so. Ein Haus­ei­gen­tü­mer stieß auf den Wider­stand eines Mie­ters, als er die Klin­gel­an­la­ge erneuerte.

Die neu­en Appa­ra­te waren nur noch mit Smart­phone, Com­pu­ter oder Tele­fon zu bedie­nen. Der Mie­ter woll­te aber das alte Sys­tem zurück­ha­ben. Die Jus­tiz gab ihm nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS Recht. Es gehe nicht, dass unge­fragt eine sol­che Maß­nah­me durch­ge­führt wer­de, die von ihm dann anschlie­ßend auch noch eine Mit­wir­kung ver­lan­ge. Der ver­trags­ge­mä­ße Zustand der Woh­nung, so das Urteil, sei wiederherzustellen.

(AG Ber­lin-Char­lot­ten­burg, Akten­zei­chen 202 C 105/22)

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Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Ver­mie­ter schei­ter­te mit neu­er Klin­gel­an­la­ge Häu­fig wird es ja als ein Zei­chen des Fort­schritts betrach­tet, wenn alte ana­lo­ge Sys­te­me gegen moder­ne digi­ta­le Tech­nik aus­ge­tauscht wer­den. Doch das ist offen­sicht­lich nicht immer so. .

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS
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