Deutsche Umwelthilfe : Start des Dieselfahrverbots in München zwölf Jahre zu spät : Der 1. Februar 2023 ist ein guter Tag für die Saubere Luft

Es ist der erste Schritt, um einen mehr als zwölf Jahre andauernden rechtswidrigen Zustand zu beenden

Am 1. Febru­ar 2023 tritt in Mün­chen das Fahr­ver­bot für beson­ders schmut­zi­ge Die­sel-Kraft­fahr­zeu­ge der Abgas­norm Euro 4/IV in Kraft. Die Maß­nah­me hat­te die Deut­sche Umwelt­hil­fe (DUH) gemein­sam mit dem Öko­lo­gi­schen Ver­kehrs­club Deutsch­land VCD und der Stadt Mün­chen in einem Ver­gleich ver­ein­bart und so eine Gerichts­ent­schei­dung abge­wen­det. Umfas­sen­de Beschrän­kun­gen für Die­sel-Fahr­zeu­ge sind nicht nur nach Ansicht der bei­den Ver­bän­de, son­dern auch laut eines Gut­ach­tens im Auf­trag der Stadt Mün­chen die ein­zi­ge Maß­nah­me, mit der die jah­re­lan­ge Über­schrei­tung des gesetz­li­chen Grenz­werts für das Die­sel­ab­gas­gift Stick­stoff­di­oxid (NO2) been­det wer­den kann. Zum 1. Okto­ber 2023 und zum 1. April 2024 wer­den wei­te­re Ver­schär­fun­gen fol­gen, die auch Die­sel-Fahr­zeu­ge der Abgas­norm Euro 5/V ein­be­zie­hen und Aus­nah­men deut­lich redu­ziert. Dazu DUH-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Jür­gen Resch :

Der 1. Febru­ar ist ein guter Tag für die Sau­be­re Luft und ein guter Tag für die Men­schen in Mün­chen. Es ist der ers­te Schritt, um einen mehr als zwölf Jah­re andau­ern­den rechts­wid­ri­gen Zustand in Mün­chen zu been­den. Alle Pro­gno­sen zur Luft­qua­li­tät zei­gen, dass die Ver­schär­fun­gen im Okto­ber 2023 und April nächs­ten Jah­res not­wen­dig sein wer­den. Die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung muss den Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­nern unver­züg­lich die Mög­lich­keit geben, ihre Die­sel-Fahr­zeu­ge mit einer funk­tio­nie­ren­den Abgas­rei­ni­gung nach­zu­rüs­ten – selbst­ver­ständ­lich auf Kos­ten der Hersteller.“

Hin­ter­grund :

In den gericht­li­chen Ver­fah­ren für Sau­be­re Luft haben sich der Öko­lo­gi­sche Ver­kehrs­club Deutsch­land VCD, die DUH und die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen am 6. Okto­ber 2022 auf einen Ver­gleich geei­nigt. Der Ver­gleich trat nach Beschluss des Münch­ner Stadt­ra­tes in Kraft. Nach­dem die 8. Fort­schrei­bung des Luft­rein­hal­te­plans der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen mit allen im Ver­gleich ent­hal­te­nen Maß­nah­men in Kraft getre­ten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jewei­li­gen Ver­fah­ren vor dem Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof sowie dem Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen am 28. Dezem­ber 2022 für erle­digt erklärt.

Neben den viel­fäl­ti­gen Bemü­hun­gen der Stadt zur Ver­bes­se­rung des Bus- und Bahn-Ange­bots sowie der Infra­struk­tur für Rad- und Fuß­ver­kehr wer­den auf Grund­la­ge des Ver­gleichs nun groß­räu­mig Die­sel­fahr­ver­bo­te ein­ge­führt, um die Gesund­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu schüt­zen. Dies ist laut Gut­ach­ten im Auf­trag der Stadt Mün­chen im Ver­gleich mit 15 wei­te­ren Maß­nah­men­pa­ke­ten die ein­zi­ge Maß­nah­me, mit der die Grenz­wert­ein­hal­tung gelin­gen kann. Zum 1. Febru­ar 2023 wird die bestehen­de Umwelt­zo­ne auf den Mitt­le­ren Ring aus­ge­wei­tet und durch ein Fahr­ver­bot für Fahr­zeu­ge bis ein­schließ­lich Die­sel Euro 4/IV ver­schärft. Ab dem 1. Okto­ber 2023 gilt das Fahr­ver­bot auch für Euro 5/V Die­sel. Dabei wer­den anfangs Aus­nah­men für den Lie­fer­ver­kehr, Hand­werks­be­trie­be sowie Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner zuge­las­sen. Ab dem 1. April 2024 müs­sen die­se Aus­nah­men ein­zeln bean­tragt wer­den. Eine neue Bus­spur auf der Lands­hu­ter Allee ergänzt das Konzept.

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Quel­le : Jür­gen Resch, Bundesgeschäftsführer
Ori­gi­nal-Con­tent von : Deut­sche Umwelt­hil­fe e.V., über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 92131790

 

 

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