Sicher im Sattel – auch im Winter : Radfahrerinnen und ‑fahrer sollten jedoch im Winter besondere Vorsicht walten lassen

Das Fahrrad wird immer beliebter – ob als umweltfreundliches und günstiges Verkehrsmittel, zur Gestaltung der Freizeit oder zur Stärkung der Gesundheit.

Jedoch soll­ten Rad­fah­re­rin­nen und ‑fah­rer im Win­ter beson­de­re Vor­sicht wal­ten las­sen, emp­fiehlt die Würt­tem­ber­gi­sche Versicherung.

Eine glat­te oder nas­se Stra­ße, schlech­te Licht­ver­hält­nis­se, kurz abge­lenkt gewe­sen, und schon ist es pas­siert : ein Unfall mit dem Fahr­rad. Um in die­sem Fall opti­mal abge­si­chert zu sein, emp­fiehlt die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung den Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung. Denn über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung besteht bei­spiels­wei­se bei Frei­zeit­un­fäl­len kein Ver­si­che­rungs­schutz. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung sichert die wirt­schaft­li­chen Fol­gen eines Unfalls ab und gilt welt­weit und rund um die Uhr.
Gut sicht­bar und reflek­tie­rend kleiden
Damit es gar nicht erst so weit kommt, soll­ten Rad­le­rin­nen und Rad­ler ein paar Din­ge beach­ten. So mag ein dunk­les Out­fit zwar cool aus­se­hen, früh am Mor­gen oder in abend­li­cher Däm­me­rung sind Fahr­rad­fah­re­rin­nen und ‑fah­rer so aber nur schlecht zu sehen und damit gefähr­det. Bes­ser eig­net sich hel­le Klei­dung mit reflek­tie­ren­der Ober­flä­che oder das Tra­gen einer Warn­wes­te über der Klei­dung. Dane­ben soll­te auch das Fahr­rad selbst mit einer gut sicht­ba­ren Beleuch­tung aus­ge­stat­tet sein.
Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind ein wei­ßer Front­schein­wer­fer und ein rotes Rück­licht. Die­se kön­nen fest instal­liert per Dyna­mo oder als Ansteck­lich­ter mit Bat­te­rie betrie­ben wer­den. Außer­dem muss das Rad mit soge­nann­ter pas­si­ver Beleuch­tung aus­ge­stat­tet sein. Kon­kret geht es hier um Reflek­to­ren vor­ne und hin­ten am Rad. Bei­de dür­fen in die jewei­li­gen Lich­ter inte­griert sein. An die Peda­le gehö­ren nach vorn und hin­ten wir­ken­de gel­be Reflek­to­ren, und auch die Räder brau­chen eine zur Sei­te abstrah­len­de Beleuch­tung. Die klas­si­sche Vari­an­te sind dabei die „Kat­zen­au­gen“. In jedes Rad wer­den hier­bei zwei gel­be Reflek­to­ren in einem Win­kel von 180 Grad ange­ord­net. Sind es mehr, dann müs­sen sie gleich­mä­ßig in den Spei­chen ver­teilt werden.
Reflek­tie­ren­de Klei­dung und Hel­me sowie zusätz­li­che Stirn­lam­pen sind erlaubt, müs­sen aber, wie auch die ande­ren Beleuch­tun­gen, so ein­ge­stellt sein, dass sie ande­re Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer nicht stören.
Die Beleuch­tung muss auf einer Höhe von 40 bis 120 Zen­ti­me­tern, gemes­sen vom Boden, ange­bracht wer­den. Außer­dem emp­fiehlt sich das Tra­gen eines Hel­mes – zwar gibt es hier­zu kei­ne Pflicht, aber für den Fall der Fäl­le hilft er, den Kopf opti­mal zu schützen.
Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung spart bares Geld
Kommt es den­noch zu einem selbst­ver­schul­de­ten Unfall, bei dem eine wei­te­re Per­son oder deren Eigen­tum zu Scha­den kommt, kann das schnell hohe Beträ­ge kos­ten. Um einen even­tu­el­len Scha­den­er­satz nicht aus der eige­nen Tasche beglei­chen zu müs­sen, ist eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll. Die­se Poli­ce greift bei­spiels­wei­se, wenn eine Rad­le­rin oder ein Rad­ler eine ande­re Ver­kehrs­teil­neh­me­rin oder einen ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer schädigt.
Quel­le : Kat­ja Bäcker-Witt­ke, Wüs­ten­rot / Würt­tem­ber­gi­sche AG, KK Exter­ne Kommunikation
Foto­credit : Ado­be­Stock 300416357
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