Erhöhte Unfallgefahr durch Sekundenschlaf – Schläfrigkeit im Straßenverkehr ist keineswegs zu vernachlässigen

Bereits eine Sekunde Unachtsamkeit führt bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde zu einer zurückgelegten Wegstrecke von fast 28 Metern

Müdig­keit hin­ter dem Steu­er ist eine häu­fig unter­schätz­te Gefahr im Stra­ßen­ver­kehr. Ins­be­son­de­re in der dunk­len Jah­res­zeit und bei schwie­ri­gen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen lei­den Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer unter die­sem Phä­no­men. Die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung AG rät zu erhöh­ter Vorsicht.

In einer von der Würt­tem­ber­gi­schen Ver­si­che­rung in Auf­trag gege­be­nen Umfra­ge des Markt­for­schungs­in­sti­tuts Appi­nio aus Ham­burg gaben mehr als zehn Pro­zent aller Befrag­ten an, bei einer Fahrt schon ein­mal unge­wollt kurz ein­ge­schla­fen zu sein. Allein für das Jahr 2021 ver­zeich­net zudem das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt in Deutsch­land mehr als 1.500 durch Müdig­keit am Steu­er aus­ge­lös­te Stra­ßen­ver­kehrs­un­fäl­le mit Personenschaden.

Schläf­rig­keit im Stra­ßen­ver­kehr ist kei­nes­wegs zu ver­nach­läs­si­gen: Bereits eine Sekun­de Unacht­sam­keit führt bei einer Geschwin­dig­keit von 100 Kilo­me­tern pro Stun­de zu einer zurück­ge­leg­ten Weg­stre­cke von fast 28 Metern. Däm­mert eine Fah­re­rin oder ein Fah­rer für nur fünf Sekun­den weg, legt das Fahr­zeug in die­ser Zeit unkon­trol­liert rund 140 Meter zurück.

Fah­re­rin­nen und Fah­rer am Steu­er eines LKW haben zu ihrem eige­nen und dem Schutz ande­rer Men­schen gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Pau­sen ein­zu­hal­ten. Pri­vat­per­so­nen ver­su­chen laut der Appi­nio-Umfra­ge viel­fach jedoch, Müdig­keit wäh­rend der Fahrt durch Frisch­luft­zu­fuhr über das offe­ne Auto­fens­ter zu ver­trei­ben (58 Pro­zent). Auch lau­te Musik wird von rund einem Drit­tel der Befrag­ten als Mit­tel gegen Müdig­keit ein­ge­setzt. Bei­de Mit­tel wir­ken jedoch nur höchst unzu­ver­läs­sig. Effek­tiv ist letzt­lich nur eine Pau­se – bei­spiels­wei­se ein kur­zer Schlaf an einer Raststätte.

Quel­le: Dör­te Loch­ner, Fachexperte/​in (E2), Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG
Foto­credit: Ado­be­Stock 25565126 Brisystem