Dirk Wiese: Kindergeld, Freibeträge, Einkommensteuertarif – die nächsten Entlastungen kommen

Dirk Wiese:  Kindergeld, Freibeträge, Einkommensteuertarif – die nächsten Entlastungen kommen

Zum Jah­res­wech­sel wird das Kin­der­geld um 31 Euro pro Kind und Monat auf 250 Euro ange­ho­ben – so stark wie noch nie. Die ver­füg­ba­ren Ein­kom­men von Fami­li­en wer­den um ins­ge­samt 33 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich gestärkt. Mit dem Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz haben wir Steu­er­erleich­te­run­gen für alle Ein­kom­men­steu­er­zah­ler auf dem Weg gebracht.

Dazu stellt der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, Dirk Wie­se, fest: „Mit dem jetzt ver­ab­schie­de­ten Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz setzt die Ampel­ko­ali­ti­on einen wei­te­ren Teil des soge­nann­ten Ent­las­tungs­pa­kets III um. Anders als im Gesetz­ent­wurf von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lind­ner vor­ge­se­hen wird das Kin­der­geld ab dem 1. Janu­ar 2023 für das ers­te und zwei­te Kind um 31 Euro auf 250 Euro pro Monat ange­ho­ben. Das sind jähr­lich 372 Euro mehr. Das Kin­der­geld für das drit­te Kind wird um 25 Euro auf eben­falls 250 Euro ange­ho­ben. Für das vier­te und jedes wei­te­re Kind bleibt es bei den schon bis­her gel­ten­den 250 Euro. Über die bereits im Vor­schlag der Regie­rung vor­ge­se­he­ne Anhe­bung des Kin­der­gel­des hin­aus wer­den Fami­li­en damit allein in den nächs­ten bei­den Jah­ren um jeweils rund 2,1 Mil­li­ar­den Euro zusätz­lich entlastet.

Die steu­er­li­chen Kin­der­frei­be­trä­ge wer­den für 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro, für 2023 um 404 Euro auf 8.952 und für 2024 um wei­te­re 360 Euro auf 9.312 Euro ange­ho­ben. Anders als in den letz­ten Jah­ren wird das Kin­der­geld deut­lich stär­ker ange­ho­ben als die Kin­der­frei­be­trä­ge. Das hilft beson­ders Fami­li­en mit klei­nen und mitt­le­ren Einkommen.

Der Grund­frei­be­trag für Erwach­se­ne wird für das Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und für 2024 noch ein­mal um 696 Euro auf 11.604 Euro ange­ho­ben. So stel­len wir sicher, dass das Exis­tenz­mi­ni­mum – also das, was jeder und jede zum Leben braucht – auch trotz Infla­ti­on wei­ter­hin steu­er­frei bleibt.

Die Aus­wir­kun­gen der soge­nann­ten kal­ten Pro­gres­si­on wer­den an den Steu­er­zah­ler zurück-gege­ben: Damit Lohn­stei­ge­run­gen tat­säch­lich im Geld­beu­tel der Beschäf­tig­ten ankom­men und als Aus­gleich für die dar­über hin­aus­ge­hen­de Infla­ti­ons­ra­te wer­den die Eck­wer­te des Steu­er­ta­rifs für das Jahr 2023 um 7,2 Pro­zent und für 2024 um wei­te­re 6,3 Pro­zent nach rechts verschoben. “

 

Quel­le: Hen­drik Bün­ner, Dirk Wie­se, MdB, Wahl­kreis­bü­ro Meschede
Foto­credit: Mar­co Urban