Stadtkasse Winterberg geht neue Wege

Zahlungen per PayPal im Serviceportal möglich| Parkkralle und Ventilwächter zukünftig im Einsatz Winterberg.

 

Die Wei­chen sind gestellt : Gemein­sam hat die Stadt­kas­se Win­ter­berg in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Mög­lich­keit des elek­tro­ni­schen Zah­lens im Ser­vice­por­tal der Stadt Win­ter­berg kon­se­quent aus­ge­baut. Giro­pay, Online-Last­schrift und seit Früh­jahr 2022 auch Pay­Pal. „Mit der neu­en Bezahl­mög­lich­kei­ten per Pay­Pal kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Ser­vice­por­tal mit einem Sys­tem bezah­len, das sie aus dem Online-Shop­ping bereits bes­tens ken­nen. Die ers­ten Mona­te haben gezeigt, dass sehr vie­le Leis­tun­gen hier­mit bezahlt wer­den“, so Käm­me­rer Bas­ti­an Östreich.

 

Die Stadt Win­ter­berg arbei­tet inten­siv dar­an, noch digi­ta­ler und somit auch bür­ger­freund­li­cher zu wer­den. Im Ser­vice­por­tal der Stadt Win­ter­berg, das über die Inter­net­sei­te www​.rat​haus​-win​ter​berg​.de oder unter https://​por​tal​.cit​komm​.de/​w​i​n​t​e​r​b​e​rg/ erreich­bar ist, ste­hen über 40 Ser­vices rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Die Bür­ger der Stadt Win­ter­berg, aber auch die hei­mi­schen Unter­neh­men kön­nen hier­über ein­fach und bequem von zu Hau­se aus am PC oder mobil auf dem Smart­phone von unter­wegs aus den digi­ta­len Ser­vice in Anspruch neh­men. So ist es bei­spiels­wei­se mög­lich, Urkun­den aus dem Geburten‑, Ehe‑, Lebens­part­ner­schafts- und Ster­be­re­gis­ter zu bean­tra­gen und die Gebüh­ren – dank Bezahl­funk­ti­on – gleich zu ent­rich­ten. Auch kann die Abfuhr von Sperr­müll oder Elek­tro­schrott elek­tro­nisch bean­tragt und bezahlt wer­den. Als Ver­mie­ter bzw. Woh­nungs­ge­ber kann die soge­nann­te Woh­nungs­ge­ber­be­stä­ti­gung elek­tro­nisch an die Mel­de­be­hör­de über­mit­telt wer­den oder es besteht die Mög­lich­keit der Gewerbeab‑, Gewer­be­um- und Gewerbeanmeldung.

 

Neben eige­nen Dienst­leis­tun­gen der Stadt Win­ter­berg steht auch eine Viel­zahl an Online-Dienst­leis­tun­gen ande­rer Behör­den zur Ver­fü­gung, die über­sicht­lich an zen­tra­ler Stel­le zum Abruf bereit­ge­hal­ten wer­den. Alle digi­ta­len Ange­bo­te sind in Kate­go­rien unter­teilt, um die Suche nach einem spe­zi­el­len Ser­vice zu erleich­tern. Bei eini­gen Ange­bo­ten, ist auf­grund recht­li­cher Vor­ga­ben eine Unter­schrift wei­ter­hin erfor­der­lich, so dass in die­sen Fäl­len ein Aus­druck des For­mu­lars auch künf­tig erfor­der­lich ist. Das Ser­vice-Ange­bot wird ste­tig erwei­tert wer­den, um den Bür­gern die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­wal­tung noch kom­for­ta­bler zu gestalten.

 

Stadt­kas­se treibt offe­nen For­de­run­gen jetzt auch mit Park­kral­le und Ven­til­wäch­ter ein Die aller­meis­ten Bür­ger kom­men ihren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach und bezah­len Steu­ern, Gebüh­ren, Bei­trä­ge und Ent­gel­te pünkt­lich. Es gibt aber auch immer mal wie­der For­de­run­gen, die nicht begli­chen wer­den. Die Stadt­kas­se treibt dann mehr oder weni­ger müh­se­lig die offe­nen For­de­run­gen ein. Im Fal­le einer nicht geleis­te­ten Zah­lung, wird mit dem Ver­sen­den einer Mah­nung an die noch offe­ne For­de­rung erin­nert. Soll­te auch auf eine zwei­te Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht reagiert wer­den, kön­nen Voll­stre­ckungs­maß­nah­men wie z.B. Lohn­pfän­dung oder der Besuch des Voll­stre­ckungs­be­diens­te­ten der Stadt erfolgen.

 

Bei hart­nä­cki­gen Zah­lungs­un­wil­li­gen setzt die Stadt Win­ter­berg jetzt auch Park­kral­le und Ven­til­wäch­ter ein. „Wenn die Zah­lung zukünf­tig trotz aller Bemü­hun­gen und Maß­nah­men aus­bleibt, kann es sein, dass ein zah­lungs­un­wil­li­ger Schuld­ner sein Auto mit einer Park­kral­le oder ei-nem Ven­til­wäch­ter blo­ckiert und mit ent­spre­chen­den Hin­wei­sen von uns ver­se­hen vor­fin­det. Bei­spie­le ande­rer Kom­mu­nen haben gezeigt, dass die offe­nen For­de­run­gen durch die­se Maß­nah­men zügig begli­chen wer­den oder zumin­dest eine Zah­lungs­ver­ein­ba­rung getrof­fen wird. Die­sen Effekt erhof­fen wir uns auch“, so Jan Niklas Krall­mann, Stadtkasse.

 

Der Schuld­ner hat dann die Mög­lich­keit, inner­halb einer fest­ge­setz­ten Frist die Schul­den zu beglei­chen. oder eine Ver­ein­ba­rung mit der Stadt­kas­se zu tref­fen. Zahlt der Schuld­ner dann auch nach wei­te­rer Anhö­rung und Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht, erfolgt die Ver­wer­tung des Fahr­zeu­ges durch Ver­stei­ge­rung in einer Zoll­auk­ti­on. Die­ses Ver­fah­ren steht aller­dings erst am Ende eines auf­wen­di­gen Ver­fah­rens, soll­te eine For­de­rung trotz allem nicht begli­chen werden.

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