Verwalter muss prüfen – Es ging um Mängel am Gemeinschaftseigentum

Am Ende musste dann doch zu einem deutlich höheren Preis eine Gesamtsanierung erfolgen

 

Selbst wenn den Woh­nungs­ei­gen­tü­mern Män­gel am Gemein­schafts­ei­gen­tum bekannt sind, ent­bin­det dies den Ver­wal­ter nicht, sich selbst um die­se Män­gel zu küm­mern. So lau­tet nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS der Tenor eines höchst­rich­ter­li­chen Urteils.

(Bun­des­ge­richts­hof, Akten­zei­chen V ZR 101/19)

Der Fall : Nach einer fach­män­ni­schen Begut­ach­tung der Bal­kon­brüs­tun­gen einer Wohn­an­la­ge und der Fest­stel­lung von Män­geln geschah jah­re­lang nichts. Die Ange­le­gen­heit kam zwar auf einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung zur Spra­che, aber über ein­zel­ne Aus­bes­se­rungs­maß­nah­men hin­aus ver­fiel die Sub­stanz wei­ter. Am Ende muss­te dann doch zu einem deut­lich höhe­ren Preis eine Gesamt­sa­nie­rung erfol­gen. Die Gemein­schaft ver­klag­te die Ver­wal­tung des­we­gen auf 219.000 Euro Scha­den­er­satz, die bei­den ers­ten Gerichts­in­stan­zen ver­nein­ten dies jedoch mit Hin­weis auf die Kennt­nis der Eigen­tü­mer von der Sache.

Das Urteil : Der Bun­des­ge­richts­hof sah das anders. Es gehö­re zu den Pflich­ten des Ver­wal­ters, sich eines sol­chen Man­gels inten­si­ver anzu­neh­men, wenn er davon wis­se. Er müs­se den Fall prü­fen und Vor­schlä­ge unter­brei­ten, was unter­nom­men wer­den kön­ne. Dass die Mit­glie­der der Gemein­schaft eben­falls Bescheid wüss­ten, ent­las­te ihn nicht.

 

Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

 

Bild­un­ter­schrift : Es ging um Män­gel am Gemein­schafts­ei­gen­tum. Selbst wenn den Woh­nungs­ei­gen­tü­mern Män­gel am Gemein­schafts­ei­gen­tum bekannt sind, ent­bin­det dies den Ver­wal­ter nicht, sich selbst um die­se Män­gel zu kümmern.

Bildrechte:Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS) / Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS

 

 

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