AOK zum Kindersicherheitstag am 10. Juni : Kinder im Hochsauerlandkreis vor Verbrennungen schützen

Gefahren lauern vor allem im Haushalt

win­ter­berg-total­lo­kal : Hoch­sauer­land­kreis :In der eige­nen Woh­nung lau­ern zahl­rei­che Gefah­ren­quel­len für Kin­der. So wur­den in Nord­rhein-West­fa­len im Jahr 2020 allein über 1.400 Klein­kin­der im Alter bis zu zehn Jah­ren mit Ver­bren­nun­gen ins Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen. Das waren zwar 7,2 Pro­zent weni­ger als noch ein Jahr zuvor, aller­dings ist die Zahl immer noch auf hohem Niveau. Beson­ders betrof­fen sind dabei die Ein- bis Fünf­jäh­ri­gen. Auf die­se Alters­grup­pe ent­fie­len 71 Pro­zent der Kran­ken­haus­ein­wei­sun­gen. Das bele­gen aktu­el­le Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bundesamtes.

„Auch in den eige­nen vier Wän­den gibt es zahl­rei­che Gefah­ren­quel­len für Kin­der, die von den Erwach­se­nen oft unter­schätzt wer­den. Stür­ze, Ver­bren­nun­gen und Ver­brü­hun­gen sowie das Schlu­cken von Gegen­stän­den oder gif­ti­gen Haus­halts­mit­teln sind typi­sche Unfäl­le bei Klein­kin­dern“, warnt AOK-Ser­vice-regi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der anläss­lich des Kin­der­si­cher­heits­ta­ges am 10. Juni.

Pfan­nen auf dem Herd, die hei­ße Sup­pe im Tel­ler, Steck­do­sen, Kabel, bren­nen­de Ker­zen, Kamin – alles weckt die kind­li­che Neu­gier. Und schon ist es pas­siert. Jun­gen sind dabei häu­fi­ger betrof­fen. So wur­den im Jahr 2020 von den betrof­fe­nen Kin­dern fast 40 Pro­zent mehr Jun­gen ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert als Mäd­chen. Im Bereich der Ver­bren­nungs-Unfäl­le regis­triert die ‚Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft (BAG) Mehr Sicher­heit für Kin­der e.V.‘ seit Jah­ren stei­gen­de Zah­len. Aller­dings gehen die meis­ten Eltern davon aus, dass ihr Kind in der eige­nen Woh­nung sicher ist und sehen die Gefah­ren nicht.

Wenn Kin­der sich ver­bren­nen oder ver­brü­hen, ist es wich­tig, Ruhe zu bewah­ren und das Kind zu beru­hi­gen. Zuerst soll­te in Brand gera­te­ne Klei­dung mit Was­ser gelöscht oder die Flam­men mit einer Decke erstickt wer­den. Bei Ver­brü­hun­gen muss die mit hei­ßer Flüs­sig­keit durch­tränk­te Klei­dung rasch, aber vor­sich­tig aus­ge­zo­gen wer­den. Klein­flä­chi­ge Ver­bren­nun­gen, zum Bei­spiel am Fin­ger, wer­den am bes­ten mit hand­war­mem Was­ser (min­des­tens 15 Grad Cel­si­us) für zehn bis 15 Minu­ten gekühlt.

Bei groß­flä­chi­gen Ver­bren­nun­gen gilt ins­be­son­de­re für Neu­ge­bo­re­ne und Säug­lin­ge, dass nicht gekühlt wer­den soll­te, da dies zu einer gefähr­li­chen Unter­küh­lung füh­ren kann. Bes­ser ist es, betrof­fe­ne Kör­per­tei­le mit einem keim­frei­en Ver­band­tuch abzu­de­cken. „Bei grö­ße­ren Ver­bren­nun­gen soll­ten Eltern schnell den Not­ruf 112 wäh­len“, so Schnei­der. Brand­sal­ben, Brand­bin­den oder Öl dür­fen nicht auf die Wun­de auf­ge­tra­gen wer­den, weil sie die Hit­ze im Gewe­be hal­ten und so ver­hin­dern, dass die Haut mit Luft ver­sorgt wird. Auch soge­nann­te Haus­mit­tel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Kin­der­si­cher­heit bei der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft (BAG) Mehr Sicher­heit für Kin­der e.V. unter www​.kin​der​si​cher​heit​.de.

Bild : Gefah­ren für Kin­der im eige­nen Haus­halt wer­den von Eltern im Hoch­sauer­land­kreis häu­fig unter­schätzt. Ver­bren­nun­gen sind typi­sche Unfäl­le, die sogar im Kran­ken­haus medi­zi­nisch ver­sorgt wer­den müssen.

Foto­credits : AOK/​hfr

Quel­le : AOK NordWest

 

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