Auto fahren bei schlechter Sicht

Lichtautomatik reicht bei Nebel oft nicht aus
  • Nicht an Vor­aus­fah­ren­de „anhän­gen“, son­dern genug Abstand halten
  • Fah­ren auf Sicht : Inner­halb der über­schau­ba­ren Stre­cke anhal­ten können
  • Bei Sicht­wei­te unter 50 Meter sind maxi­mal 50 km/​h erlaubt

win­ter­berg-total­lo­kal : In der kal­ten Jah­res­zeit sind Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer wie­der häu­fi­ger bei Nebel unter­wegs. Wich­ti­ge Regeln fürs Fah­ren bei schlech­ter Sicht sind nach dem Rat der Sach­ver­stän­di­gen von DEKRA : Abstand hal­ten, Tem­po anpas­sen und Abblend­licht einschalten.

Die Exper­ten war­nen davor, sich bei Nebel auf die Funk­ti­on der Licht­au­to­ma­tik zu ver­las­sen. „Schal­ten Sie bei moder­nen Fahr­zeu­gen das Abblend­licht bes­ser von Hand ein“, sagt Lui­gi Anco­na, Unfall­for­scher bei DEKRA. „Steht der Licht­schal­ter in der ‚Auto‘-Position, akti­viert das Fahr­zeug bei Tages­licht meist nur das Tag­fahr­licht, weil die Licht­sys­te­me nur zwi­schen Hell und Dun­kel unterscheiden.“

Die Fol­ge : Bei Tag­fahr­licht bleibt das Fahr­zeug­heck dun­kel, auch leuch­ten die Schein­wer­fer schwä­cher. Des­halb ist das Fahr­zeug bei schlech­ter Sicht von hin­ten wie von vor­ne schwie­ri­ger zu erken­nen ; bei Nebel sind gefähr­li­che Situa­tio­nen damit vorprogrammiert.

Licht an bei schlech­ter Sicht 

Laut Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung sind Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer ver­pflich­tet, auch am Tage mit Abblend­licht zu fah­ren, wenn die Sicht durch Nebel, Schnee­fall oder Regen erheb­lich behin­dert ist (Para­graf 17.3 StVO). Unter sol­chen Umstän­den reicht Tag­fahr­licht nicht aus. Bei sol­cher Wit­te­rung ist es erlaubt und sinn­voll, die Nebel­schein­wer­fer ein­zu­schal­ten, eine Pflicht besteht aber nicht.

Nebel­schein­wer­fer haben den Vor­teil, dass sie das Licht brei­ter abstrah­len als das nor­ma­le Abblend­licht und die Fahr­bahn im Nah­be­reich bes­ser aus­leuch­ten. Wird dabei das Abblend­licht nicht zuge­schal­tet, ver­rin­gert sich auch die Eigen­blen­dung. Bei Nebel­fahr­ten im Dun­keln kann es sinn­voll sein, zwi­schen Nebel­schein­wer­fern und Abblend­licht hin und her zu wech­seln, um den bes­ten Kom­pro­miss zwi­schen Aus­leuch­tung der Fahr­bahn und Eigen­blen­dung zu fin­den. Auf Fern­licht soll­te man auf jeden Fall ver­zich­ten, da es stark vom Nebel reflek­tiert wird und die Sicht nur verschlechtert.

Sehen und gese­hen werden 

Der Sicht zuträg­lich ist auch, die Inter­vall­re­ge­lung des Schei­ben­wi­schers ein­zu­schal­ten. So wer­den Nebel­tröpf­chen besei­tigt, die sich auf der Wind­schutz­schei­be nie­der­schla­gen. Wei­ter emp­fiehlt es sich, regel­mä­ßig die Schein­wer­fer von Schmutz zu befrei­en, der vor allem auf feuch­ter und ver­schmutz­ter Fahr­bahn die Sicht­wei­te erheb­lich ver­rin­gern kann.

Bei Nebel kommt es nicht nur auf gutes Sehen, son­dern mehr denn je auf recht­zei­ti­ges „Gese­hen wer­den“ an. Die Funk­ti­on, den nach­fol­gen­den Ver­kehr zu war­nen, erfüllt die licht­star­ke Nebel­schluss­leuch­te. Sie darf aber nur akti­viert wer­den, wenn die Sicht­wei­te bei Nebel unter 50 Meter liegt. Ach­tung : In die­sem Fall darf nicht schnel­ler als 50 km/​h gefah­ren wer­den ! Ori­en­tie­ren kann man sich an den Leit­pfos­ten am Stra­ßen­rand, die meist in die­sem Abstand auf­ge­stellt sind. Lich­tet sich der Nebel, muss die Nebel­schluss­leuch­te wie­der aus­ge­schal­tet wer­den, damit der nach­fol­gen­de Ver­kehr nicht geblen­det wird.

Bei Nebel gilt : Fah­ren auf Sicht 

„Gene­rell gilt bei Nebel der Grund­satz ‚Fah­ren auf Sicht‘“, erin­nert Anco­na. Das bedeu­tet : Es darf nur so schnell gefah­ren wer­den, dass man das Fahr­zeug inner­halb der über­schau­ba­ren Stre­cke anhal­ten kann. „Las­sen Sie sich vor allem nicht dazu ver­lei­ten, sich an Vor­aus­fah­ren­de ‚anzu­hän­gen‘“, warnt Anco­na. „Wer ohne den nöti­gen Sicher­heits­ab­stand fährt, ris­kiert einen Auf­fahr­un­fall. Wich­tig ist außer­dem : Ver­zich­ten Sie bei Nebel aufs Über­ho­len, fah­ren Sie beson­ders auf­merk­sam und blei­ben Sie bremsbereit.“

Foto­credits : DEKRA e. V. Stuttgart

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

Print Friendly, PDF & Email