Kinder sollten auch in der Pandemie zum Zahnarzt gehen

Corona führt zum Rückgang bei der Zahnprophylaxe

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Coro­na-Pan­de­mie hat sich auch nega­tiv auf die Inan­spruch­nah­me der Zahn­vor­sor­ge bei Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von sechs bis 17 Jah­ren im Hoch­sauer­land­kreis aus­ge­wirkt. Das hat eine aktu­el­le Aus­wer­tung der AOK Nord­West anläss­lich des Tages der Zahn­ge­sund­heit am 25. Sep­tem­ber erge­ben. Danach gin­gen die kos­ten­frei­en Unter­su­chun­gen im Rah­men der Indi­vi­du­al­pro­phy­la­xe in 2020 im Ver­gleich zum Vor­jahr um 8,8 Pro­zent zurück. Wäh­rend der ers­ten Pan­de­mie­wel­le im zwei­ten Quar­tal 2020 betrug der Rück­gang gegen­über dem Vor­jah­res­zeit­raum sogar 14,9 Pro­zent. „Die­ser Ein­bruch konn­te auch im Lau­fe des Jah­res nicht wie­der kom­pen­siert wer­den. Vie­le Eltern haben offen­bar aus Angst vor einer Anste­ckung mit dem Coro­na­vi­rus auf einen Zahn­arzt­be­such ihrer Kin­der ver­zich­tet“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Zum Tag der Zahn­ge­sund­heit weist die AOK Nord­West dar­auf hin, wie wich­tig die kos­ten­frei­en Unter­su­chun­gen im Rah­men der Indi­vi­du­al­pro­phy­la­xe sind. Danach haben Kin­der und Jugend­li­che im Alter zwi­schen sechs und 17 Jah­ren je Kalen­der-Halb­jahr Anspruch auf die zahn­me­di­zi­ni­sche Vor­sor­ge­un­ter­su­chung. Dabei erhebt der Zahn­arzt oder die Zahn­ärz­tin den Mund­hy­gie­ne­sta­tus und infor­miert Kin­der und Eltern über Mund­hy­gie­ne und Ernäh­rung. Zusätz­lich kön­nen die Zäh­ne bei Kari­es­nei­gung bis zu zwei­mal je Halb­jahr mit spe­zi­el­lem Fluo­rid­lack gehär­tet wer­den. Da die gro­ßen Backen­zäh­ne mit ihren Ril­len und Ver­tie­fun­gen, den so genann­ten Fis­su­ren, beson­ders kari­es­ge­fähr­det sind, kön­nen die Fis­su­ren ent­spre­chend ver­sie­gelt wer­den. „Für gesun­de Zäh­ne ist es wich­tig, dass Kin­der und Jugend­li­che regel­mä­ßig zur Vor­sor­ge­un­ter­su­chung zum Zahn­arzt gehen. Das gilt auch in Pan­de­mie­zei­ten. Die Zahn­ärz­te hal­ten hier ent­spre­chen­de Hygie­ne­kon­zep­te vor“, so Schnei­der. Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Pro­phy­la­xe ab dem sechs­ten Lebens­jahr zwei­mal im Jahr. Auch die Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung der blei­ben­den gro­ßen Backen­zäh­ne wird bis zum 18. Lebens­jahr voll­stän­dig bezahlt. Mehr Infor­ma­tio­nen dazu gibt es im Inter­net unter aok​.de/nw in der Rubrik Leis­tun­gen & Service.

Bild : Kin­der und Jugend­li­che im Alter zwi­schen sechs und 17 Jah­ren sol­len jedes Kalen­der-Halb­jahr die kos­ten­frei­en Unter­su­chun­gen im Rah­men der Indi­vi­du­al­pro­phy­la­xe nutzen.

Foto­credits : AOK/​hfr.

Quel­le : AOK NordWest

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