„Neustart miteinander“

Land NRW fördert ehrenamtlich getragene Veranstaltungen

win­ter­berg-total­lo­kal : Ein Sport­fest beim Sport­ver­ein, das Grill­fest eines Musik­ver­eins oder die Aus­stel­lung beim Kul­tur­ver­ein : Sol­che öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen vor Ort, ehren­amt­lich getra­gen durch Ver­ei­ne und Ver­bän­de, sind ein wich­ti­ger Bau­stein für das gesell­schaft­li­che Mit­ein­an­der. Die meis­ten die­ser Ver­an­stal­tun­gen durf­ten in den ver­gan­ge­nen Mona­ten pan­de­mie­be­dingt nicht statt­fin­den. Doch das ändert sich zuneh­men­dem mit den sta­bi­len nied­ri­gen Inzi­den­zen und dem Impf­fort­schritt. Im Zuge des­sen hat das Land NRW das För­der­pro­gramm „Neu­start mit­ein­an­der“ auf den Weg gebracht, um ehren­amt­lich getra­ge­ne öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen finan­zi­ell zu unter­stüt­zen und den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt zu festigen.

Jeder ein­ge­tra­ge­ne Ver­ein kann als ein­ma­li­ge Unter­stüt­zung einen Zuschuss in Höhe von 50 Pro­zent der soge­nann­ten zuwen­dungs­fä­hi­gen Gesamt­aus­ga­ben (maxi­mal jedoch 5.000 Euro) für eine Ver­an­stal­tung im Jahr 2021 bean­tra­gen. Hier kön­nen z.B. Kos­ten für Mie­ten, Künst­ler Hono­ra­re, Strom/​Technik oder Cate­ring ange­setzt wer­den. Die Antrag­stel­lung selbst erfolgt unkom­pli­ziert online durch den jewei­li­gen Ver­ein auf der Sei­te des Minis­te­ri­ums (https://​www​.mhkbg​.nrw/​t​h​e​m​e​n​/​h​e​i​m​a​t​/​n​e​u​s​t​a​r​t​-​m​i​t​e​i​n​a​n​der). Zur Antrags­stel­lung muss ein Aus­zug aus dem Ver­eins­re­gis­ter bei­gefügt wer­den. Das Lan­des­pro­gramm wur­de Anfang die­ser Woche ver­öf­fent­licht. Anträ­ge sind bis zum 30.11.2021 möglich.

Auch muss dem För­der­an­trag die Zustim­mung der Stadt Win­ter­berg für die geplan­te Ver­an­stal­tung bei­gefügt wer­den – hier­für kön­nen sich die Ver­ei­ne mit Rabea Kap­pen, rabea.​kappen@​winterberg.​de oder 02981 800121 in Kon­takt setzen.

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

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