Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Hochsauerlandkreis

AOK NordWest zahlte fast 720.000 Euro in 2020

win­ter­berg-total­lo­kal : Im Hoch­sauer­land­kreis betru­gen die Aus­ga­ben für Mut­ter­schafts­geld im ver­gan­ge­nen Jahr fast 720.000 Euro. Das geht aus einer aktu­el­len Aus­wer­tung der AOK Nord­West her­vor. Danach wur­de die Leis­tung in 2020 allein für AOK-Mit­glie­der in 495 Fäl­len gezahlt. Im Vor­jahr waren es 429 Fäl­le. „Mut­ter­schafts­geld wird von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen als Ent­gel­ter­satz­leis­tung wäh­rend der Schutz­fris­ten gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Ent­bin­dung. Bei Mehr­lings- und Früh­ge­bur­ten ver­län­gert sich das Mut­ter­schafts­geld von acht auf zwölf Wochen ab dem Ent­bin­dungs­tag“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Einen Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld haben wer­den­de Müt­ter, die als Arbeit­neh­me­rin selbst gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sind. Das Mut­ter­schafts­geld beträgt maxi­mal 13 Euro pro Kalen­der­tag. Über­steigt das durch­schnitt­li­che Net­to­ar­beits­ent­gelt den Betrag von 13 Euro, wird die Dif­fe­renz zum Net­to­ar­beits­ent­gelt vom Arbeit­ge­ber als Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld gezahlt, so dass das bis­he­ri­ge monat­li­che Ein­kom­men voll­stän­dig ersetzt wird.

Dar­über hin­aus über­neh­men die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen die Kos­ten für die ärzt­li­che Betreu­ung, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen und die Leis­tun­gen einer Heb­am­me wäh­rend und nach der Schwan­ger­schaft. Kann der Haus­halt wegen eines Kli­nik­auf­ent­halts oder Beschwer­den in der Schwan­ger­schaft nicht wei­ter­ge­führt wer­den, zah­len die Kran­ken­kas­sen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch eine Haushaltshilfe.

Die AOK Nord­West über­nimmt für ihre Ver­si­cher­ten außer­dem Leis­tun­gen wie Schwan­ger­schafts­gym­nas­tik, Geburts­vor­be­rei­tungs­kur­se und Rück­bil­dungs­gym­nas­tik. Mit dem indi­vi­du­el­len AOK-Gesund­heits­bud­get kön­nen zusätz­lich exklu­si­ve Mehr­leis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass die­se Mehr­leis­tun­gen von zuge­las­se­nen Fach­ärz­ten für Frau­en­heil­kun­de und Geburts­hil­fe durch­ge­führt bezie­hungs­wei­se ver­an­lasst wer­den. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel der Toxo­plas­mo­se- und B‑S­trep­to­kok­ken-Test, ein Anti­kör­per­test gegen Rin­gel­rö­teln und Wind­po­cken oder die Unter­brin­gung einer AOK-ver­si­cher­ten Begleit­per­son im Fami­li­en­zim­mer der sta­tio­nä­ren Ein­rich­tung. Eben­so betei­ligt sich die AOK unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen an den Kos­ten für von einem Arzt auf einem Pri­vat­re­zept ver­ord­ne­te nicht ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge, aber apo­the­ken­pflich­ti­ge Arz­nei­mit­tel mit den Wirk­stof­fen Fol­säu­re, Eisen und Magne­si­um. Auch für die Teil­nah­me am Geburts­vor­be­rei­tungs­kurs für den AOK-ver­si­cher­ten wer­den­den Vater, den Part­ner oder die Part­ne­rin und die per­sön­li­che 24-stün­di­ge Ruf­be­reit­schaft einer zuge­las­se­nen Heb­am­me vor der Ent­bin­dung wer­den die Kos­ten von der AOK Nord­West über­nom­men. Die Mehr­leis­tun­gen wer­den im Rah­men des AOK-Gesund­heits­bud­gets zu 80 Pro­zent der Kos­ten bis maxi­mal 500 Euro in einem Kalen­der­jahr erstattet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu gibt es im Inter­net unter aok​.de/​n​w​/​g​a​n​z​e​i​n​f​ach oder unter Tele­fon 0800 265 5119.

Bild : Im Hoch­sauer­land­kreis betru­gen die Aus­ga­ben für Mut­ter­schafts­geld im ver­gan­ge­nen Jahr fast 720.000 Euro.

Foto­credits : AOK/​hfr.

Quel­le : AOK NordWest

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