Corona-Maßnahmen lassen Infektionszahlen purzeln

Deutlich weniger Keuchhustenfälle im Hochsauerlandkreis

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Kon­takt­be­schrän­kun­gen, Abstands- und Hygie­ne­re­geln wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie haben einen posi­ti­ven Neben­ef­fekt : Im Hoch­sauer­land­kreis sind im Jahr 2020 vie­le Infek­ti­ons­krank­hei­ten deut­lich zurück­ge­gan­gen. Dazu gehö­ren auch die nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz gemel­de­ten Keuch­hus­ten­fäl­le. Ins­ge­samt wur­den im letz­ten Jahr nur fünf Infek­ti­ons­fäl­le gemel­det, im Vor­jahr waren es 32. Das teil­te heu­te die AOK Nord­West auf Basis aktu­el­ler Zah­len des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) in Ber­lin mit. „Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln und die KiTa- sowie Schul­schlie­ßun­gen zu die­sem star­ken Rück­gang geführt haben, denn die Anste­ckung erfolgt bei Keuch­hus­ten über kleins­te Tröpf­chen, die beim Hus­ten oder Nie­sen ver­sprüht wer­den“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Keuch­hus­ten (Per­tus­sis) wird durch ein Bak­te­ri­um mit Namen Bor­detel­la per­tus­sis über­tra­gen. Die Erkran­kung ist hoch­an­ste­ckend und lang­wie­rig. Nach einer Inku­ba­ti­ons­zeit von ein bis zwei Wochen (maxi­mal jedoch 20 Tagen) tre­ten die typi­schen Krank­heits­er­schei­nun­gen wie Hus­ten­an­fäl­le, Atem­not durch ange­schwol­le­ne Atem­we­ge und Erbre­chen auf, die in der Regel eini­ge Wochen bis Mona­te andau­ern. Gera­de im ers­ten Lebens­jahr stellt der Keuch­hus­ten eine erns­te gesund­heit­li­che Bedro­hung für Kin­der dar. „Auch wenn die Zah­len wegen der der­zei­ti­gen ver­stärk­ten Hand­hy­gie­ne, dem Tra­gen von Mas­ken und den Kon­takt­be­schrän­kun­gen rück­läu­fig sind, raten wir, unbe­dingt die emp­foh­le­nen Imp­fun­gen ins­be­son­de­re bei Säug­lin­gen und Kin­dern vor­zu­neh­men“, so Schneider.

Die Imp­fung gegen Keuch­hus­ten gehört zu den Kom­bi­na­ti­ons­imp­fun­gen, die von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) am RKI ab dem drit­ten Lebens­mo­nat emp­foh­len und von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen für ihre Ver­si­cher­ten bezahlt wer­den. Auf­fri­schungs­imp­fun­gen sind im Alter von fünf bis sechs Jah­ren sinnvoll.

Außer­dem emp­fiehlt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) seit Mit­te letz­ten Jah­res bereits auch Schwan­ge­ren, sich gegen Keuch­hus­ten imp­fen zu las­sen. Denn bevor ein Neu­ge­bo­re­nes selbst geimpft wer­den kann, ist es den Viren schutz­los aus­ge­lie­fert. Bei einer Imp­fung in der Schwan­ger­schaft über­tra­gen sich die von der Mut­ter gebil­de­ten Anti­kör­per auf den Fötus. Emp­foh­len wird die Imp­fung gegen Keuch­hus­ten zu Beginn des letz­ten Schwan­ger­schafts­drit­tels ab der 28. Schwan­ger­schafts­wo­che. Besteht eine erhöh­te Wahr­schein­lich­keit für eine Früh­ge­burt, soll­te die Imp­fung ins zwei­te Schwan­ger­schafts­drit­tel vor­ge­zo­gen wer­den. Für gesetz­lich Ver­si­cher­te über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die Impfkosten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über Nut­zen und mög­li­che Neben­wir­kun­gen gibt die AOK-Fak­ten­box unter www​.aok​.de/​f​a​k​t​e​n​b​o​xen im Internet.

Foto­credits : AOK/​hfr

Quel­le : AOK NordWest

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