Unterstützung fürs energiesparende Eigenheim

Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

win­ter­berg-total­lo­kal : Wer För­der­mit­tel für ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­run­gen am Eigen­heim bean­tra­gen möch­te, soll es seit Jah­res­be­ginn mit der neu­en „Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de“ (BEG) ein­fa­cher haben. „Der Bund bün­delt und ver­bes­sert schritt­wei­se sei­ne För­der­pro­gram­me“, sagt Cars­ten Peters, Ener­gie­be­ra­ter der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in Arns­berg. „Ab sofort reicht zum Bei­spiel ein Antrag aus, um Zuschüs­se für unter­schied­li­che Ein­zel­maß­nah­men zu bekommen.“

Eine Rei­he von Ver­än­de­run­gen wird aller­dings erst in den nächs­ten Mona­ten umge­setzt. Eini­ge wich­ti­ge Neue­run­gen, die bereits seit Jah­res­be­ginn gel­ten, hat Peters zusammengetragen :

Nur eine Antrags­stel­le : Zuschüs­se für ein­zel­ne Sanie­rungs­maß­nah­men, egal ob Wär­me­däm­mung oder der Ein­bau einer Wär­me­pum­pe, wer­den ab dem 01.01.2021 ein­heit­lich online beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) beantragt.

Zuschuss­für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser : Der 20-pro­zen­ti­ge Zuschuss bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen steht nun auch für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser zur Verfügung.

För­der­hö­he gestie­gen : Die för­der­fä­hi­gen Kos­ten für die Sanie­rungs­maß­nah­men ins­ge­samt erhö­hen sich von 50.000 auf 60.000 Euro pro Antrag und Jahr ‑und das nun belie­big oft.

Bau­be­glei­tung : Die mög­li­che För­de­rung einer Bau­be­glei­tung steigt von 4.000 auf 5.000 Euro pro Antrag und Jahr – auch das belie­big oft.

Bonus Sanie­rungs­fahr­plan : Wenn die geplan­te Sanie­rungs­maß­nah­me Teil eines vor­ab geför­der­ten indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans ist, winkt ein zusätz­li­cher Bonus in Höhe von fünfProzent.

Bonus Bio­mas­se : Bio­mas­se­hei­zun­gen (zum Bei­spiel Holz­pel­let­hei­zun­gen) mit gerin­gen Stau­bem­mis­sio­nen wer­den zu 40 Pro­zent geför­dert – bei einem Tausch weg vom Öl und mit dem Bonus Sanie­rungs­fahr­plan sind sogar 55 Pro­zent drin.

„Trotz eini­ger Ver­ein­fa­chun­gen ist und bleibt Bera­tung wich­tig“, erklärt Peters. „Denn wei­ter­hin müs­sen tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen ein­ge­hal­ten und die Anträ­ge vor­ab gestellt werden.“Informationen und Tipps rund um För­der­mit­tel sowie Ter­mi­ne für eine kos­ten­lo­se Tele­fon-oder Video-Bera­tung gibt es unter Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW.

Bera­tungs­stel­le Arns­berg, Tel./Email : 02932/51097–05 / arnsberg.​energie@​verbraucherzentrale.​nrw oder unter 0211 / 33 996 555 und www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​.nrw/​e​n​e​r​g​i​e​b​e​r​a​t​ung.

Infor­ma­tio­nen zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW im Rah­men des Pro­jekts Ener­gie 2020 plus an, das mit Mit­teln der Euro­päi­schen Uni­on und des Lan­des NRW geför­dert wird. Die Ener­gie­be­ra­tung wird zusätz­lich von der Stadt Arns­berg gefördert.

Quel­le : Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW

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