Sensburg : Flugsicherungskosten an Regionalflughäfen

Bund sagt finanzielle Unterstützung für Flughafen Paderborn-Lippstadt zu

win­ter­berg-total­lo­kal : Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) wird die Regio­nal­flug­hä­fen für das Jahr 2021 mit 20 Mil­lio­nen Euro bei den Kos­ten für die Flug­si­che­rung unter­stüt­zen. Vor­aus­set­zung für die Aus­zah­lung der Mit­tel ist eine noch erfor­der­li­che Anpas­sung des Luft­ver­kehrs­ge­set­zes. Dies wur­de heu­te am frü­hen Mor­gen in der Berei­ni­gungs­sit­zung des Haus­halts­aus­schus­ses im Deut­schen Bun­des­tag beschlossen.

“Von der Ent­las­tung wird auch der Flug­ha­fen Pader­born-Lipp­stadt pro­fi­tie­ren”, freut sich der hei­mi­sche CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sen­s­burg. Gemein­sam mit zahl­rei­chen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on hat­te sich Sen­s­burg für die Ent­las­tung der Flug­hä­fen eingesetzt.

“In Deutsch­land müs­sen Regio­nal­flug­hä­fen im Gegen­satz zu inter­na­tio­na­len sowie ein­zel­nen klei­ne­ren Flug­hä­fen die Kos­ten für die Flug­si­che­rung aus eige­ner Tasche bezah­len. Die­se Rege­lung stellt unab­hän­gig von Coro­na seit vie­len Jah­ren eine erheb­li­che inner­deut­sche Wett­be­werbs­ver­zer­rung dar und muss jetzt end­lich besei­tigt wer­den. Wir bit­ten den Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter, die Anpas­sung des Luft­ver­kehrs­ge­set­zes schnellst­mög­lich anzu­ge­hen, da der Wil­le des Haus­halts­ge­setz­ge­bers ansons­ten nicht umge­setzt wer­den kann. Die Regio­nal­flug­hä­fen war­ten bereits seit mehr als einem Jahr dar­auf, dass der Bun­des­tags­be­schluss zur Been­di­gung die­ses unglei­chen Wett­be­werbs umge­setzt wird”, so die Unionsabgeordneten.

Bereits im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de auf Initia­ti­ve der Uni­ons­ab­ge­ord­ne­ten für das Haus­halts­jahr 2020 der Bun­des­tags­be­schluss gefasst, die Ungleich­be­hand­lung deut­scher Flug­hä­fen bei den Flug­si­che­rungs­kos­ten zu been­den. 20 Mil­lio­nen Euro wur­den hier­für im Haus­halts­jahr 2020 bereit­ge­stellt. Doch Schwie­rig­kei­ten des BMVI bei der recht­li­chen Umset­zung des Bun­des­tags-beschlus­ses ver­zö­ger­ten die bereits im Haus­halt 2020 ver­an­ker­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Regionalflughäfen.

Für die Umset­zung des nun erneut gefass­ten Beschlus­ses soll ein zwei­ter Gebüh­ren­be­reich für jene Flug­plät­ze ein­ge­rich­tet wer­den, bei denen eine Flug­si­che­rung erfor­der­lich ist, die aber bis­her die Kos­ten hier­für selbst tra­gen müs­sen. Die Flug­si­che­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen sol­len künf­tig auch bei die­sen Flug­hä­fen für ihre Leis­tun­gen direkt bei den Luft­raum­nut­zern Gebüh­ren erhe­ben. Mit den vor­ge­se­he­nen Haus­halts­mit­teln soll sicher­ge­stellt wer­den, dass das Gebüh­ren­ni­veau an Regio­nal­flug­hä­fen annä­hernd jenem Niveau von inter­na­tio­na­len Flug­hä­fen ent­spricht. Nach der Ein­nah­me der Gebüh­ren ver­blei­ben­de Finanz­lü­cken sol­len mit Hil­fe der bereit­ge­stell­ten Bun­des­mit­tel aus­ge­gli­chen wer­den. Die erziel­te Eini­gung steht noch unter dem Vor­be­halt einer abschlie­ßen­den Zustim­mung des Deut­schen Bun­des­ta­ges zum Bun­des­haus­halt 2021.

Quel­le : Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg, MdB

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