Wohnungseigentümer können zweckwidrige Nutzung untersagen

Eigentümer und Mieter von Teileigentum müssen ihre nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume so nutzen, wie dies in der Teilungserklärung geregelt ist.

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft kann in der Regel gegen eine Nut­zung vor­ge­hen, die nicht der fest­ge­leg­ten Zweck­be­stim­mung ent­spricht, falls sie dadurch beein­träch­tigt wird. Die Wüs­ten­rot Bau­spar­kas­se, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf zwei aktu­el­le Urtei­le des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) hin.

In einem Fall (V ZR 271/18) nutz­te ein Mie­ter das Teil­ei­gen­tum als Eis­die­le mit Tischen und Stüh­len im Frei­en, obwohl es in der nota­ri­el­len Tei­lungs­er­klä­rung als „Laden“ aus­ge­wie­sen war. Die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft beschloss mehr­heit­lich, dage­gen zu kla­gen, und bekam Recht. Laut dem Urteil beein­träch­tigt eine sol­che Eis­die­le die Eigen­tü­mer mehr als ein Laden, da ins­be­son­de­re der Ver­zehr des Eises im Frei­en typi­scher­wei­se mit mehr Lärm ver­bun­den sei.

Anders ent­schied der BGH dage­gen in einem wei­te­ren Fall (V ZR 203/18), bei dem ein Ver­ein eine ange­mie­te­te Ein­heit als „Eltern-Kind-Zen­trum“ nutz­te. Obwohl die Ein­heit in der Tei­lungs­er­klä­rung als „Laden mit Lager“ aus­ge­wie­sen war, sah der BGH das betrie­be­ne Zen­trum als zuläs­sig an. Zwar gehe von die­ser Nut­zung mehr Lärm aus als von einem Laden. Nach § 22 des Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes sei­en jedoch Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­ba­re Ange­bo­te für Kin­der pri­vi­le­giert. Die Anwoh­ner müss­ten den damit ver­bun­de­nen Lärm hin­neh­men. Unzu­läs­sig wäre das Eltern-Kind-Zen­trum laut der Ent­schei­dung nur, wenn die gesam­te Anla­ge aus­schließ­lich zum Woh­nen die­ne oder eine spe­zi­el­le Zweck­be­stim­mung habe, zum Bei­spiel als Ärztehaus.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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