Stadt Winterberg stellt Förderanträge für Maßnahmen aus dem Förderprogramm Städ-tebau und aus dem Förderprogramm Dorferneuerung
winterberg-totallokal : Der Rat der Stadt Winterberg hat sich in seiner Sitzung am 20.08.2020 umfassend mit den Maßnahmen aus dem Förderprogramm Städtebau und aus dem Förderprogramm Dorfer-neuern beschäftigt und die Verwaltung dazu beauftragt, entsprechende Förderanträge für das Jahr 2021 zu stellen.
Für folgende Projekte werden Fördermittel beantragt : Multifunktionaler Aufenthalts- und Begegnungsort an der Sekundarschule Winterberg Der bisherige Schulhof der Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort Winterberg soll in einen multifunktionalen Aufenthalts- und Begegnungsort umgestaltet werden. Geplant ist den bisherigen Lehrerparkplatzes in den bestehenden Schulhofbereich insbesondere für Ballsportarten und sonstiger sportlicher Betätigung zu integrieren. Die bisherige Schulhofflä-che wird dabei baulich den Umbauarbeiten angeglichen. Auf dem Nachbargrundstück, wel-ches in der Vergangenheit durch die Stadt Winterberg erworben wurde, soll ein kleiner Schulgarten und eine multifunktional nutzbare Fläche entstehen. Zusätzlich soll diese Fläche als Parkfläche dienen.
Spielplatz Aktiv- und Vitalpark Winterberg Der Spielplatz im Aktiv- und Vitalpark Winterberg soll attraktiviert werden. Es sollen dort An-gebote geschaffen werden, die generationsübergreifend nutzbar sind. Neben Bereichen für Kinder und Jugendliche sollen auch Bereiche für Eltern und Senioren integriert werden. Neugestaltung der Erholungs- und Freizeitanlage in der Ortsmitte in Altenfeld Es werden Fördermittel aus der Dorferneuerung für die Neugestaltung der Erholungs- und Freizeitanlage in der Ortsmitte in Altenfeld beantragt. Das vorhandene Tretbecken soll ent-fernt und durch einen natürlichen Bachlauf ersetzt werden. Weiterhin soll eine Multifunktions-fläche geschaffen werden. Investitionspakt „Sportstätten“
Am 17.07.2020 veröffentlichte das Land NRW einen Programmaufruf zum Investitionspakt „Sportstätten“. Gegenstand dieser Förderung ist die finanzielle Unterstützung von kommuna-len Sporteinrichtungen. Hierbei sind alle Maßnahmen förderfähig, die der Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden dienen, insbesondere energetische Ertüchtigungen. Die Förderquote für 2020 beträgt 100%, für 2021 90%. Die Stadt Winterberg beantragt für 2020 aus dem Investitionspaket die Sanierung des im Eigentum des Bädervereins Siedlin-ghausen stehenden und von ihm betriebenen Freibadbeckens in Siedlinghausen mit ent-sprechender Technik. Auch eine mögliche Sanierung der städischen Sport- und Turnhallen in Winterberg, Siedlin-ghausen, Züschen und Niedersfeld könnte aus dem Investitionspakt mit Fördermittel teilwei-se refinanziert werden.
Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt zu prüfen, inwieweit Maßnahmen an den städtischen Turnhallen ab dem Jahr 2021 notwendig sind. Über eine Antragstellung für die Jahre 2021 bis 2024 wird dann nochmal beraten. Die Förderanträge werden durch die Stadt Winterberg kurzfrsitig und fristgerecht gestellt. Die Stadt Winterberg hofft, dass Fördermittel für die oben beschrieben Maßnahmen bewilligt werden.
Infobox: Grundlage der Förderanträge ist das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) der Stadt Winterberg. Dessen Gegenstand sind sowohl Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (IKEK-Maßnahmen = Dorferneuerung) als auch Maßnahmen mit städtebauli-chem Charakter (ISEK-Maßnahmen = Städtebau). Im Gegensatz zu den IKEK-Maßnahmen sind die ISEK-Maßnahmen konzentriert in der Kernstadt und den Ankerorten Siedlinghau-sen, Niedersfeld und Züschen vorzufinden. Aufgrund des Förderantrages für den multifunkti-onalen Aufenthalt- und Begegnungsort ist dieses IKEK entsprechend zum 1. Mal fortzu-schrieben.
Quelle : Stadt Winterberg