Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung schon im nächsten Jahr geltend machen

Peter Liese : Gebäudesektor ist wichtig für Erreichung der Klimaziele  

win­ter­berg-total­lo­kal : Ins­ge­samt rund ein Drit­tel der CO2-Emis­sio­nen ent­ste­hen in Deutsch­land im Gebäu­de­sek­tor. “Es ist drin­gend not­wen­dig, dass wir auch in die­sem Sek­tor end­lich anfan­gen, kli­ma­freund­li­cher zu wer­den, auch, um die natio­na­len Kli­ma­zie­le zu errei­chen. Ver­bes­se­run­gen im Bereich der Ener­gie­ef­fi­zi­enz kön­nen CO2-Emis­sio­nen sen­ken und letzt­lich spart man eine Men­ge Ener­gie ein, was auch dem Geld­beu­tel dient”, so der süd­west­fä­li­sche CDU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten Dr. Peter Lie­se. “Daher ist es gut, dass es nun steu­er­li­che För­de­rung für ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung geben wird”, so Liese.

Im Kern pro­fi­tie­ren alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger von der För­de­rung, die Sanie­rungs­maß­nah­men an von ihnen selbst genutz­tem Wohn­ei­gen­tum vor­neh­men. Dabei müs­sen die Woh­nung oder das Haus min­des­tens 10 Jah­re alt sein. Ins­ge­samt sind Sanie­run­gen bis zu 200.000 Euro för­der­fä­hig und steu­er­lich bis 20 Pro­zent der Sanie­rungs­kos­ten über drei Jah­re ver­teilt absetz­bar. Maß­nah­men, die geför­dert wer­den, sind zum Bei­spiel Wär­me­däm­mung von Wän­den, Aus­tausch von Fens­tern und Außen­tü­ren oder die Erneue­rung einer Heizungsanlage.

Da die steu­er­li­che För­de­rung zum 1. Janu­ar 2020 in Kraft getre­ten ist, kann dies bereits in der Ein­kom­mens­steu­er für 2020, also im nächs­ten Jahr, gel­tend gemacht wer­den. “Wir müs­sen unbe­dingt die Reno­vie­rungs­ra­te in der EU ankur­beln, um lang­fris­tig die Kli­ma­zie­le errei­chen zu kön­nen. Es ist gut, dass der Euro­päi­sche Green Deal auch die­ses The­ma auf­ge­grif­fen hat und die Kom­mis­si­on eine Reno­vie­rungs­in­itia­ti­ve vor­stel­len will”, so Lie­se. Neben der steu­er­li­chen För­de­rung wird es außer­dem eine För­de­rung in Höhe von 40 Pro­zent der Kos­ten für den Aus­tausch einer alten Ölhei­zung geben. Zusätz­lich wer­den die bereits bestehen­den KfW-Pro­gram­me noch optimiert.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie u.a. hier : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020–02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20die%20F%C3%B6rderung,50%25%20der%20anfallenden%20Kosten%20abzugsf%C3%A4hig.

Quel­le : Dr. Peter Lie­se MdEP

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