Den Gewässern im Kreisgebiet fehlt Wasser : Entnahmen durch Pumpen unzulässig

Die Gewässer im Hochsauerlandkreis leiden unter dem Druck ausbleibender ergiebiger Niederschläge.

win­ter­berg-total­lo­kal : Nahe­zu flä­chen­de­ckend liegt der Abfluss in den Gewäs­sern unter­halb des mitt­le­ren Nied­rig­was­ser­ab­flus­ses. Teil­wei­se sind Gewäs­ser­ab­schnit­te wie bei­spiels­wei­se die Hil­le­bringse in Bri­lon bereits tro­cken­ge­fal­len. Gera­de die klei­ne­ren Gewäs­ser füh­ren kaum noch Wasser.

Was­ser­ent­nah­men der Anlie­ger durch Pum­pen (z.B. zur Gar­ten­be­wäs­se­rung) sind des­halb unzu­läs­sig. Eben­falls zurück­hal­tend müs­sen sich die Inha­ber was­ser­recht­li­cher Ent­nah­me­er­laub­nis­se wie z.B. Fisch­tei­che ver­hal­ten und ent­spre­chend der Rege­lun­gen in den Erlaub­nis­sen ihre Ent­nah­men redu­zie­ren oder sogar gänz­lich einstellen.

Die unte­re Was­ser­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses bit­tet, rück­sichts­voll und ver­ant­wor­tungs­be­wusst mit dem Lebens­raum Gewäs­ser umzu­ge­hen. Sie wird im Rah­men der Außen­diens­te aller­dings ver­stärkt kon­trol­lie­ren und Ver­stö­ße ahnden.

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

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