Steuererklärung : Auch Senioren können Ausgaben absetzen

Im vergangenen Jahr 2019 stiegen die Renten in Westdeutschland zum 01. Juli um 3,18 Prozent.

win­ter­berg-total­lo­kal : Erfreu­lich auf der einen Sei­te – ärger­lich auf der ande­ren Sei­te. Denn immer mehr Rent­ner rut­schen dadurch in die Steu­er­pflicht und sind gehal­ten, eine Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben. Grund­sätz­lich gilt : je spä­ter der Ren­ten­be­ginn liegt, des­to höher ist der Anteil der Ren­te, der ver­steu­ert wer­den muss.

Wer 2005 oder frü­her in Ren­te ging, bei dem blei­ben 50 Pro­zent der ers­ten Ren­te (also dem Betrag, den er 2005 erhielt) steu­er­frei. Wer erst seit 2019 sei­ne Ren­te bezieht, bei dem sind es nur noch 22 Pro­zent der Ren­te, die steu­er­frei blei­ben. Das bedeu­tet, dass ein Rent­ner, der kei­ne ande­ren Ein­künf­te hat, also kei­ne Betriebs­ren­te oder Miet­ein­künf­te hat, im Jahr 2019 monat­lich 1.146 Euro bezie­hen kann, ohne dass er eine Steu­er­erklä­rung abge­ben muss. Bei Ver­hei­ra­te­ten ver­dop­pelt sich der Betrag, wenn sie zusam­men ver­an­lagt werden.

Kom­men zur Ren­te wei­te­re Ein­nah­men hin­zu, ist die Pflicht zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung fast immer unaus­weich­lich, da die­se Ein­nah­men hin­zu­zu­rech­nen sind und ledig­lich ein geson­der­ter Alters­ent­las­tungs­be­trag gege­be­nen­falls berück­sich­tigt wird.

Muss eine Steu­er­erklä­rung abge­ge­ben wer­den, führt dies aber nicht unwei­ger­lich zur Steu­er­zah­lung. In sol­chen Fäl­len kommt es dar­auf an, ob die Betrof­fe­nen Aus­ga­ben getä­tigt haben, die steu­er­lich aner­kannt wer­den müs­sen. Dar­un­ter fal­len z.B. nicht erstat­te­te Krank­heits­kos­ten, Mehr­auf­wand bei kör­per­li­cher Behin­de­rung, Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge oder Auf­wen­dun­gen für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Handwerkerleistungen.

In sei­ner Bro­schü­re „Steu­er­erklä­rung für Senio­ren“ zeigt der Bund der Steu­er­zah­ler auf, wer eine Erklä­rung abge­ben muss, wor­auf zu ach­ten ist und wel­che Aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Die Borschü­re kann kos­ten­frei bestellt wer­den unter der Hot­line 0211 99175–42 unter Anga­be des Stich­worts Steu­er­erklä­rung für Senio­ren und der Zustellanschrift.

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler NRW

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