Dirk Wiese begrüßt finanzielle Hilfe für Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte auf eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung hinwirken, womit künftig Lohnausfälle von Werkstattbeschäftigen mit Behinderung ausgeglichen werden können.

win­ter­berg-total­lo­kal : Für vie­le Men­schen mit Behin­de­rung und ihre Ange­hö­ri­ge stellt die Coro­na-Pan­de­mie mit den ver­häng­ten Betre­tungs- und Betreu­ungs­ver­bo­ten eine gro­ße Belas­tung dar. Dazu kom­men finan­zi­el­le Ein­bu­ßen durch die Arbeit in Werk­stät­ten, da auch die­ser Bereich unter den pan­de­mie­be­ding­ten wirt­schaft­li­chen Ein­brü­chen leidet.

„Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on hat sich für eine Ände­rung der Schwer­be­hin­der­ten-Aus­gleichs­ver­ord­nung stark gemacht, womit es den Inte­gra­ti­ons­äm­tern der Län­der ermög­licht wird, aus den Mit­teln der Aus­gleichs­ab­ga­be Leis­tun­gen an Werk­stät­te für behin­der­te Men­schen zu erbrin­gen. So wird sicher­ge­stellt, dass ein Teil der Ent­gelt­ein­bu­ßen der dort beschäf­tig­ten Men­schen mit Behin­de­rung aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen. Das ist eine gute Nach­richt und ein sehr wich­ti­ger Schritt, um schnell und unbü­ro­kra­tisch dort Hil­fe zu leis­ten, wo sie drin­gend benö­tigt wird“, so Wiese.

Gezahlt wird die Aus­gleichs­ab­ga­be von Betrie­ben, die nicht die vor­ge­schrie­be­ne Quo­te an Mit­ar­bei­tern mit Behin­de­rung erfül­len. Regu­lär gehen davon 80% an die Län­der und 20% an den Bund. Durch die neue Eini­gung erhal­ten die Län­der künf­tig 90% der Gel­der, die dann gezielt und aus­schließ­lich für Werk­statt­be­schäf­tig­te ver­wen­det wer­den. Die Auf­sto­ckung beläuft sich ins­ge­samt auf 70 Mil­lio­nen Euro.

Foto­credits : Mar­co Urban

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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