Mieter haftet für Stromkosten

Verfügt eine Mietwohnung über einen separaten Stromzähler, haftet nicht der Vermieter, sondern ausschließlich der Mieter für die Stromkosten. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen der W&W‑Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 165/18) hin.

win­ter­berg-total­lo­kal : Im ent­schie­de­nen Fall hat­te der Ver­mie­ter eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses jede Woh­nung mit einem eige­nen Strom­zäh­ler aus­ge­stat­tet. Da die Mie­ter einer Woh­nung ihre Strom­rech­nun­gen nicht bezahl­ten, ver­klag­te das Strom­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men den Eigen­tü­mer des Hau­ses, die rück­stän­di­gen Strom­kos­ten zu über­neh­men. Die Kla­ge wur­de abge­wie­sen. Laut dem Urteil kommt der Strom­lie­fe­rungs­ver­trag in der Regel mit dem­je­ni­gen zustan­de, der den Strom ent­nimmt. Bei ver­mie­te­ten Woh­nun­gen sei­en dies die Mie­ter. Vor­aus­set­zung sei jedoch, dass die Woh­nun­gen über sepa­ra­te Strom­zäh­ler ver­fü­gen, sodass eine Abrech­nung des Strom­ver­brauchs pro Woh­nung mög­lich ist.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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