Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die am 13. September 2020 stattfindende Kommunalwahl sucht die Stadt Winterberg wieder eine Vielzahl an freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zur tatkräftigen Unterstützung in den insgesamt 22 Wahllokalen und den zwei Briefwahlvorständen.

win­ter­berg-total­lo­kal : Ohne die tat­kräf­ti­ge Mit­hil­fe ehren­amt­li­cher Wahl­hel­fer kann die Kom­mu­nal­wahl nicht bewäl­tigt wer­den. Daher wür­de sich das Wahl­amt der Stadt Win­ter­berg über zahl­rei­che Mel­dun­gen freuen.

Die Wahl­hel­fer küm­mern sich um die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Wahl im Wahl­lo­kal, prü­fen die Wahl­be­rech­ti­gung, hän­di­gen die Stimm­zet­tel aus, zäh­len abends alle abge­ge­be­nen Stim­men und stel­len letzt­lich das Wahl­er­geb­nis des Wahl­be­zir­kes fest.

Als Wahl­hel­fer in einem Wahl­vor­stand muss man weder beson­de­re Vor­kennt­nis­se besit­zen noch bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Man muss ledig­lich zur Kom­mu­nal­wahl wahl­be­rech­tigt sein, d.h. am Wahl­tag das 16. Lebens­jahr voll­endet haben und seit 3 Mona­ten in Win­ter­berg woh­nen sowie Deut­scher oder Uni­ons­bür­ger sein. Soll­ten Sie vom Wahl­recht aus­ge­schlos­sen sein, kön­nen Sie nicht Wahl­hel­fe­rin oder Wahl­hel­fer werden.

Der Wahl­vor­stand trifft sich am Wahl­tag um 7.30 Uhr und rich­tet das Wahl­lo­kal ein. Als Wahl­hel­fer müs­sen Sie sich nicht den gan­zen Tag über im Wahl­raum auf­hal­ten. Es wer­den für jeden Wahl­raum so vie­le Wahl­hel­fer ein­ge­setzt, dass eine Vor­mit­tags- und eine Nach­mit­tags­schicht gebil­det wer­den kann. Der Schicht­wech­sel ist mit­tags gegen 13.00 Uhr. Nur zur Aus­zäh­lung ab 18.00 Uhr müs­sen alle Mit­glie­der des Wahl­vor­stan­des anwe­send sein.

Mit einer Mel­dung als Wahl­hel­fer ist aus­drück­lich kei­ne Ver­pflich­tung ver­bun­den, auch bei zukünf­ti­gen Wah­len mit­wir­ken zu müs­sen. Der Ein­satz erfolgt frei­wil­lig und in der Regel wohn­ort­nah im Wahl­raum des eige­nen Orts­teils bzw. Wahl­be­zirks. Ent­spre­chen­de Wün­sche wer­den berück­sich­tigt. Jedes Mit­glied eines Wahl­vor­stan­des erhält ein Erfrischungsgeld.

Alle Wahl­hel­fer wer­den grund­sätz­lich auch für eine even­tu­el­le Stich­wahl des Land­ra­tes und/​oder Bür­ger­meis­ters am 27. Sep­tem­ber ein­be­ru­fen. Es ist aber auch mög­lich, sich nur für einen der bei­den Ter­mi­ne zu melden.

Inter­es­sen­tin­nen und Inter­es­sen­ten, die ein­mal im Wahl­vor­stand oder Brief­wahl­vor­stand mit­ar­bei­ten möch­ten, kön­nen sich unter Anga­be der per­sön­li­chen Daten (Name, Vor­na­me, Anschrift, Geburts­da­tum und Tele­fon­num­mer) beim Wahl­bü­ro, Fich­ten­weg 10 in 59955 Win­ter­berg oder unter Tele­fon­num­mer 02981 800122 oder per Email : wahlen@​winterberg.​de melden.

Ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus (COVID-19) möch­ten wir dar­auf auf­merk­sam machen, dass wir alle not­wen­di­gen Schutz­maß­nah­men ergrei­fen wer­den, um einen best­mög­li­chen Schutz für die Wahl­hel­fer und auch die Wäh­ler zu gewährleisten.

Quel­le : Rabea Kap­pen – Stadt Winterberg

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