NRW-Kreise halten Solidarpakt von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für verbesserungsbedürftig

Kommunale Steuerausfälle und Sozialkosten gleichermaßen berücksichtigen

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Mit­glie­der des Finanz­aus­schus­ses des LKT NRW beur­tei­len die Über­le­gun­gen von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz zu einem kom­mu­na­len Soli­dar­pakt grund­sätz­lich als ziel­füh­rend. Die­se sehen sowohl einen Aus­gleich für die aktu­el­len Ein­nah­me­aus­fäl­le als auch eine Lösung für die kom­mu­na­len Alt­schul­den vor. Aller­dings kri­ti­siert der Finanz­aus­schuss die Aus­klam­me­rung der mil­li­ar­den­schwe­ren kom­mu­na­len Sozi­al­kos­ten vor allem im Bereich der Unter­kunfts­kos­ten beim SGB II.

„Die Covid-19-Pan­de­mie ver­langt den Kom­mu­nen der­zeit viel ab. Ihre finan­zi­el­len Belas­tun­gen stei­gen kon­ti­nu­ier­lich an und kön­nen nicht allein von ihnen geschul­tert wer­den. Zugleich wer­den sie mit deut­lich gerin­ge­ren Ein­nah­men kon­fron­tiert“, erklär­te der Vor­sit­zen­de des Finanz­aus­schus­ses des Land­kreis­tags NRW (LKT NRW), Land­rat Frank Becke­hoff (Kreis Olpe). Auf­grund der abseh­ba­ren Kluft zwi­schen Ein­nah­me­rück­gän­gen und Aus­ga­ben­auf­wüch­sen bedarf es einer sub­stan­ti­el­len finan­zi­el­len Unter­stüt­zung durch Bund und Land.

Bei ihrem Tref­fen in Olpe unter Wah­rung der Coro­na-Regeln dis­ku­tier­ten die Mit­glie­der des Finanz­aus­schus­ses inten­siv den von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz vor kur­zem vor­ge­stell­ten Soli­dar­pakt. Die­ser sieht zum einen eine Kom­pen­sa­ti­on der mit der Steu­er­schät­zung erwar­te­ten Gewer­be­steu­er­min­der­ein­nah­men von Städ­ten und Gemein­den in Höhe von 11,8 Mrd. € im Jahr 2020 durch hälf­tig von Bund und Län­der getra­ge­ne pau­scha­lier­te Zuwei­sun­gen sowie zum ande­ren – optio­nal an die Län­der gerich­tet – eine eben­falls hälf­tig durch Bund und die betrof­fe­nen Län­der getra­ge­ne Über­nah­me kom­mu­na­ler Liqui­di­täts­kre­di­te ab einem Sockel­be­trag von 100 € pro Ein­woh­ner in einer Gesamt­grö­ßen­ord­nung von ca. 45 Mrd. € vor.

„Das Kon­zept geht in die rich­ti­ge Rich­tung“, so Land­rat Becke­hoff und erhofft sich nun eine sach­li­che aber auch zügi­ge Dis­kus­si­on auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne. „Mit Blick auf die Alt­schul­den muss aber eine Lösung gefun­den wer­den, die nach­hal­tig wirkt und nicht in eini­gen Jah­ren durch die struk­tu­rel­le Unter­fi­nan­zie­rung der Kom­mu­nen sei­tens des Bun­des erneut erheb­li­che Kre­dit­auf­nah­men not­wen­dig macht“, unter­strich Beckehoff.

Zudem wer­de im Soli­dar­pakt des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters aus­ge­blen­det, dass die Kom­mu­nen infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie sehr unter­schied­li­che Steu­er­aus­fäl­le haben. Becke­hoff brach­te es auf den Punkt : „Man­che Wirt­schafts­zwei­ge ver­die­nen trotz oder auch wegen der Pan­de­mie viel Geld und zah­len erheb­lich mehr Steu­ern wäh­rend ande­re Wirt­schafts­zwei­ge rie­si­ge Ver­lus­te haben. Eine für die Kom­mu­nen mit Blick auf ihre Steu­er­ein­nah­men gerech­te Lösung muss die unter­schied­li­che Ent­wick­lung berück­sich­ti­gen“. Völ­lig aus der Betrach­tung fie­len über­dies die mit der Pan­de­mie ein­her­ge­hen­den auf­wach­sen­den kom­mu­na­len Sozi­al­kos­ten und hier vor allem die Unter­kunfts­kos­ten nach dem SGB II. Die­se ent­stün­den auch wegen des Kurz­ar­bei­ter­gel­des und ande­rer Schutz­schir­me von Bund und Län­dern für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen nicht sofort, wüch­sen aber in Abhän­gig­keit von der Dau­er der Pan­de­mie ste­tig auf und belas­te­ten damit die kom­mu­na­len Kas­sen. Becke­hoff beton­te : „Nach den eige­nen Berech­nun­gen des Bun­des ent­steht infol­ge der Coro­na-Kri­se für die Kom­mu­nen eine mil­li­ar­den­schwe­re Belas­tung bei den Unter­kunfts­kos­ten. Die­se Belas­tung ist im kreis­an­ge­hö­ri­gen Bereich von den Krei­sen zu tra­gen. Die Krei­se sind damit über­for­dert. Hier ist sei­tens des Bun­des drin­gend ein Aus­gleich zu schaffen“.

Das vor weni­gen Tagen von der Lan­des­re­gie­rung NRW ver­öf­fent­lich­te Impuls­pa­pier zur Stär­kung von Kon­junk­tur und Wachs­tum in Deutsch­land und Nord­rhein-West­fa­len stieß auf Aner­ken­nung im Finanz­aus­schuss. Hier wür­den wich­ti­ge Schwer­punk­te bei der Bewäl­ti­gung der finan­zi­el­len und struk­tu­rel­len Fol­gen der Pan­de­mie gesetzt. Das Papier unter­stützt die Plä­ne des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters und benennt ins­be­son­de­re die Kos­ten der Unter­kunft nach dem SGB II als größ­te Belas­tung unter den von den Kom­mu­nen zu tra­gen­den Sozi­al­kos­ten. Zudem stellt es eine Stär­kung der öffent­li­chen Inves­ti­tio­nen in Aus­sicht. „Jetzt gilt es, die­se guten Ideen mög­lichst bald in die Rea­li­tät umzu­set­zen“, fass­te der Vor­sit­zen­de die Posi­ti­on der Aus­schuss­mit­glie­der zusammen.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

Quel­le : Land­kreis­tag Nord­rhein-West­fa­len (LKT NRW)

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