Kurzarbeitergeld : So wird schneller ausgezahlt

Damit Unternehmen und Betriebe möglichst reibungslos und rasch Kurzarbeitergeld erhalten können, bittet die Agentur für Arbeit Meschede-Soest um Beachtung einiger Hinweise.

win­ter­berg-total­lo­kal : Arbeit­ge­ber müs­sen die Kurz­ar­beit bei der Agen­tur für Arbeit anzei­gen, bevor dann das Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tragt wer­den kann. Für eine schnel­le Bear­bei­tung und Aus­zah­lung in die­sem zwei­ten Schritt soll­ten daher fol­gen­de Hin­wei­se beach­tet werden :

  • Wer­den die For­mu­la­re durch den Steu­er­be­ra­ter aus­ge­füllt und unter­schrie­ben, muss eine ent­spre­chen­de schrift­li­che Voll­machts­er­tei­lung durch den Betriebs­in­ha­ber bei­gefügt werden.
  • Zur leich­te­ren Zuord­nung von Unter­la­gen emp­fiehlt es sich, auf jedem Schrift­stück die Kurz­ar­bei­ter­geld-Stamm­num­mer oder die Betriebs­num­mer anzugeben.
  • Dop­pelt ein­ge­reich­te Anträ­ge ver­zö­gern die Bear­bei­tung. Es reicht aus, die unter­schrie­be­nen Anträ­ge pos­ta­lisch oder elek­tro­nisch einzureichen.
  • Zur rei­bungs­lo­sen Bear­bei­tung ist es erfor­der­lich, dass Betriebs­in­ha­ber an ihrer Geschäfts­adres­se Post erhal­ten und sich­ten können.
  • Ist Kurz­ar­beit kein The­ma mehr ? Dann tei­len Sie dies der Agen­tur für Arbeit schrift­lich mit und benen­nen Sie den letz­ten Monat, für den Sie noch Kurz­ar­bei­ter­geld abrech­nen möchten.

Oli­ver Schma­le, Chef der Arbeits­agen­tur Mesche­de-Soest, erklärt : „Nach den vie­len Anzei­gen auf Kurz­ar­beit errei­chen uns nun die Anträ­ge dazu. Durch früh­zei­ti­ge Per­so­nal­ver­schie­bun­gen gelingt uns auch die zeit­na­he Bear­bei­tung der Anträ­ge. Doch
so groß der Wil­le auf unbü­ro­kra­ti­sches Vor­ge­hen bei uns auch ist – die­se Anträ­ge kön­nen nur abschlie­ßend bear­bei­tet wer­den, wenn sie sorg­fäl­tig und voll­stän­dig aus­ge­füllt und unter­schrie­ben sind. Auf unse­rem You­Tube-Kanal wird anschau­lich erklärt,
wie der Antrag auf Kurz­ar­bei­ter­geld gestellt wer­den kann.“

Neu ist auch die Kurz­ar­beit-App : Unter­la­gen zum Kurz­ar­bei­ter­geld ein­fach mit dem Smart­phone ver­sen­den ! Jetzt bei Goog­le Play oder im App Store !

Quel­le : Cari­na Bau­er  – Agen­tur für Arbeit Meschede-Soest

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