Für ein besseres Miteinander

Die neuen Regeln für den Straßenverkehr
  • Ände­run­gen für mehr Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit ab dem 28. April 2020
  • Bes­se­rer Schutz für schwa­che Verkehrsteilnehmer
  • Höhe­re Stra­fen für Geh­weg­par­ken und zu schnel­les Fahren
  • Die über­ar­bei­te­te Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung soll im April in Kraft treten

bri­lon-total­lo­kal : Siche­rer, kli­ma­freund­li­cher, gerech­ter – mit einem gro­ßen Paket neu­er Regeln, die am 28. April in Kraft tre­ten, will das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um den Stra­ßen­ver­kehr nach­hal­ti­ger und siche­rer machen und das Mit­ein­an­der der unter­schied­li­chen Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­bes­sern. Damit sich alle Ver­kehrs­teil­neh­mer die­se neu­en Regeln ein­prä­gen kön­nen, gibt SEAT schon jetzt einen Über­blick zu den wich­tigs­ten Ände­run­gen und stellt die neu­en Ver­kehrs­zei­chen vor.

Bes­ser ins Park­haus : Falsch par­ken wird rich­tig teuer

Gar kei­nen Spaß mehr ver­ste­hen die Regel­hü­ter beim Par­ken auf Rad- und Fuß­we­gen sowie Rad­schutz­strei­fen, also dem auf der Fahr­bahn mit gestri­chel­ter Linie mar­kier­ten Fahr­be­reich für Rad­fah­rer. Bei einem Ver­stoß wer­den min­des­tens 55 Euro fäl­lig. Genau­so teu­er ist ab sofort auch das Zwei­te-Rei­he-Ste­hen. Wird jemand behin­dert oder gar gefähr­det, steigt das Buß­geld auf bis zu 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flens­burg. Eben­falls teu­rer wird das unbe­rech­tig­te Par­ken auf Schwer­be­hin­der­ten-Park­plät­zen (55 Euro), auf sol­chen für Elek­tro­au­tos (55 Euro) sowie an unüber­sicht­li­chen Stel­len (35 Euro).

Bit­te Abstand hal­ten : mehr Schutz für die Schwachen

Um schwä­che­re Ver­kehrs­teil­neh­mer bes­ser zu schüt­zen, müs­sen Auto­fah­rer beim Über­ho­len von Rad­fah­rern, Fuß­gän­gern und E‑Scootern künf­tig einen Min­dest­ab­stand von min­des­tens 1,5 Metern inner­orts sowie min­des­tens zwei Metern außer­orts ein­hal­ten. Bis­lang war im Gesetz nur von “aus­rei­chen­dem Abstand” die Rede. Die neu­en Abstands­re­geln gel­ten auch für das Über­ho­len von Rad­fah­rern, die auf einem Rad­schutz­strei­fen unter­wegs sind. Mit einem neu­en Ver­kehrs­zei­chen kann zudem das Über­ho­len von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen unter­sagt werden.

Kraft­fahr­zeu­ge mit mehr als 3,5 Ton­nen zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht dür­fen inner­orts nur noch mit Schritt­ge­schwin­dig­keit rechts abbie­gen. Das soll Unfäl­le im toten Win­kel des schwe­ren Fahr­zeugs ins­be­son­de­re mit Rad­fah­rern und Fuß­gän­gern ver­hin­dern. Wer sich nicht dar­an hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Eige­ne Zonen und Schil­der : Stär­kung des Radverkehrs

Für Gemein­den und Städ­te ist es künf­tig ein­fa­cher, soge­nann­te Fahr­rad­zo­nen ein­zu­rich­ten : Hier gilt Höchst­tem­po 30 und Autos dür­fen nur fah­ren, wenn ein Zusatz­schild das erlaubt. Die neu­en Zonen sol­len die Ver­brei­tung des Rad­ver­kehrs an geeig­ne­ten Stel­len ins­be­son­de­re in Städ­ten stär­ken ; sie wer­den mit einem neu­en Ver­kehrs­schild gekennzeichnet.

Die neuen Verkehrszeichen
Die neu­en Ver­kehrs­zei­chen obs/​SEAT Deutsch­land GmbH/​dammannworks GmbH

Die immer popu­lä­re­ren Las­ten­rä­der, mit denen inzwi­schen in vie­len Innen­städ­ten Waren trans­por­tiert wer­den, bekom­men ein eige­nes Sym­bol für die Ver­wen­dung auf Schil­dern, um die­ser Fahr­zeug­klas­se bei­spiels­wei­se eige­ne Park­zo­nen zuwei­sen zu können.

Ein wei­te­res neu­es Ver­kehrs­zei­chen ist gras­grün und ähnelt dem Zei­chen für Auto­bahn. Es weist soge­nann­te Rad­schnell­we­ge (RS) aus. Für den Aus­bau eines sol­chen Wege­net­zes hat der Bund bereits 50 Mil­lio­nen Euro an För­der­gel­dern ein­ge­plant. In Nord­rhein-West­fa­len gibt es bereits die ers­ten Kilo­me­ter des RS1, der eines Tages auf 101 Kilo­me­tern Duis­burg mit Hamm lücken­los ver­bin­den soll.

Schon ab 21 km/​h zu viel dro­hen Fahrverbote

Zu schnel­les Fah­ren wird künf­tig deut­lich stren­ger geahn­det. Bis­lang gab es inner­orts erst ab 31 km/​h Über­schrei­tung einen Monat Fahr­ver­bot. Nach den neu­en Regeln rei­chen schon 21 km/​h zu viel. Außer­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten sinkt die Gren­ze von 41 auf 26 km/​h.

Mit Buß­gel­dern zwi­schen 200 und 320 Euro sowie einem Fahr­ver­bot wird künf­tig zudem jeder bestraft, der eine Ret­tungs­gas­se zum eige­nen schnel­le­ren Vor­an­kom­men missbraucht.

Vor­tei­le für Car­sha­ring und E‑Mobilität

Drei wei­te­re neue Sym­bo­le kom­plet­tie­ren den Kreis neu­er Zei­chen, die schon bald auf Schil­dern zu fin­den sein kön­nen. Eines davon ermög­licht es Gemein­den und Städ­ten, Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge beim Par­ken zu bevor­zu­gen und ent­spre­chen­de Abstell­flä­chen ein­deu­tig und rechts­si­cher zu kenn­zeich­nen. Ein wei­te­res Sym­bol erleich­tert die ein­deu­ti­ge Mar­kie­rung von Park­plät­zen für Elek­tro­fahr­zeu­ge, wäh­rend das drit­te sti­li­siert drei Per­so­nen in einem Fahr­zeug von vor­ne zeigt – und bei der ver­suchs­wei­sen Frei­ga­be einer Bus­spur für Fahr­ge­mein­schaf­ten ein ent­spre­chend besetz­tes Fahr­zeug meint.

Die ein­fachs­te Regel ist die beste

Neben all den auf­ge­führ­ten Neue­run­gen gilt eine Regel unver­än­dert. Sie bewährt sich jeden Tag immer wie­der und soll­te von jedem Ver­kehrs­teil­neh­mer stets beher­zigt wer­den : “Die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr erfor­dert stän­di­ge Vor­sicht und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht.” So heißt es in Para­graf 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Wenn sich alle dar­an hal­ten, ist schon viel für die Sicher­heit und ein part­ner­schaft­li­ches Mit­ein­an­der getan. SEAT wünscht allen Ver­kehrs­teil­neh­mern ein siche­res Vorankommen.

Bil­der : obs/​SEAT Deutsch­land GmbH/​dammannworks GmbH

Ori­gi­nal-Con­tent von : SEAT Deutsch­land GmbH, über­mit­telt durch news aktuell

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