900 Anrufe an drei Tagen : Großer Ansturm auf IHK-Hotline

Bei 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK Arnsberg stehen die Telefone seit letztem Freitag nicht still.

win­ter­berg-total­lo­kal : Sie sit­zen an einer Hot­line und beant­wor­ten Fra­gen rund um die Zuschüs­se für Klein­un­ter­neh­men im Rah­men der Coro­na-För­de­rung. Allein am Frei­tag, Sams­tag und Sonn­tag gin­gen mehr als 900 Anru­fe ein. IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Dr. Ilo­na Lan­ge : „Vor allem unser Wochen­end­ser­vice wur­de sehr gut ange­nom­men.“ Die IHK-Che­fin weist aber auch dar­auf hin, dass die För­der­re­geln vom Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um seit Frei­tag immer wie­der geän­dert wur­den. Die Unter­neh­men soll­ten des­halb vor dem Aus­fül­len des Online-Bogens unbe­dingt die aktu­el­len FAQs unter www​.wirt​schaft​.nrw/​n​r​w​-​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​-​2​020 berücksichtigen.

Gestaf­felt nach Mit­ar­bei­ter­zahl kön­nen Klein­un­ter­neh­men fol­gen­de Zuschüs­se beantragen :

  • Betrie­be bis 5 Mit­ar­bei­ter : 9.000 Euro
  • Betrie­be bis 10 Mit­ar­bei­ter : 15.000 Euro
  • Betrieb bis 50 Mit­ar­bei­ter : 25.000 Euro

Für den Antrag soll­ten sie unbe­dingt fol­gen­de Infor­ma­tio­nen bereithalten :

  • Amt­li­ches Aus­weis­do­ku­ment zur Iden­ti­fi­ka­ti­on (Per­so­nal­aus­weis, Rei­se­pass, usw.)
  • Han­dels­re­gis­ter­num­mer oder eine ande­re Regis­ter­num­mer (soweit vor­han­den) sowie die Anga­be des zuge­hö­ri­gen Amtsgerichts
  • Steu­er­num­mer des Unter­neh­mens und die Steu­er-ID eines der Eigentümer
  • Adres­se des Unter­neh­mens, sofern die­se von der Pri­vat­adres­se abweicht
  • Bank­ver­bin­dung (IBAN + Kre­dit­in­sti­tut) des Fir­men­kon­tos für die Auszahlung
  • Abge­fragt wird außer­dem die Art der gewerb­li­chen oder frei­be­ruf­li­chen Tätigkeit
  • Anga­be der Anzahl der Beschäftigten

Die Anträ­ge wer­den von der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg bear­bei­tet und kön­nen bis zum 31. Mai 2020 ein­ge­reicht wer­den. Auch die Hot­line der IHK Arns­berg (02931 878 555) ist wei­ter­hin geschaltet.

Die IHK warnt vor Betrugs­ma­schen im Zusam­men­hang mit dem Antrag auf Sofort­hil­fe. Dabei wer­den bei Unter­neh­men tele­fo­nisch Daten abge­fragt. Am Ende sol­len 150,- € über­wie­sen wer­den, bevor der Zuschuss aus­ge­zahlt wird.

Daher der drin­gen­de Hin­weis, dass zur Bean­tra­gung der För­de­rung aus­schließ­lich die offi­zi­el­le Sei­te www​.wirt​schaft​.nrw/​n​r​w​-​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​-​2​020 genutzt wer­den soll­te. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on erfolgt grund­sätz­lich elek­tro­nisch via E‑Mail und nicht telefonisch.

 

Quel­le : Tho­mas Becker – IHK Arns­berg, Hellweg-Sauerland

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