Rathaus Hallenberg ab 16. März für Publikumsverkehr geschlossen
winterberg-totallokal : Der Corona-Virus hat sich in den vergangenen Wochen zu einer Pandemie entwickelt und breitet sich auch im Hochsauerlandkreis weiter dynamisch aus. Zur Festlegung konkreter Maßnahmen, um weitere Vorbereitungen für den Ernstfall zu treffen und die Ausbreitung auf örtlicher Ebene zu verlangsamen, hat sich der Krisenstab der Stadt Hallenberg am Montagvormittag im Rathaus getagt.
„Die von uns festgelegten Maßnahmen werden auch für erhebliche Einschränkungen im Alltag der Hallenberger Bürgerinnen und Bürger sorgen“, so Bürgermeister Kronauge als Leiter des Krisenstabs. So wird beginnend ab Montag, 16. März das Rathaus der Stadt Hallenberg für den Publikumsverkehr gesperrt. Anstelle einer persönlichen Vorsprache sollen Angelegenheiten telefonisch, per E‑Mail oder auf dem Postweg vorgenommen werden. Ausschließlich in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten, die zwingend eine persönliche Anwesenheit vor Ort erfordern („Notfälle“), sind nach vorheriger Absprache Termine im Rathaus möglich.
Wer das Rathaus persönlich besucht, wird am Eingang in Form einer Besucherliste registriert. „Diese Maßnahme dient dazu, im Fall von Infektionen die Verbreitungsketten verfolgen zu können“, so Bürgermeister Kronauge.
Sowohl die Grundschule Hallenberg als auch die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Hallenberg werden ab Montag, 16. März, bis Sonntag, 19. April, aufgrund der gestrigen Entscheidung der Landesregierung geschlossen. Eltern werden dringend gebeten, ab Montag die Betreuung ihrer Kinder eigenverantwortlich zu organisieren.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März, in eigener Verantwortung ihre Kinder zur Schule schicken. Darüber hinaus darf die Einstellung des Schulbetriebs sowie des Kitabetriebs nicht dazu führen, dass Eltern, die beruflich in unverzichtbaren Bereichen tätig sind, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Dies betrifft insbesondere Polizei, Feuerwehr, Ärzte und Pflegekräfte, ambulante und stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Ordnungsbehörden, Justiz und Vollzugdienste. Daher wird in der Grundschule Hallenberg sowie den Kindertageseinrichtungen eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen organisiert. Für Fragen stehen den Eltern die jeweiligen Einrichtungsleitungen unten den bekannten Rufnummern der Einrichtungen zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen leider bis auf weiteres die sonstigen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Hallenberg geschlossen bleiben. Konkret gilt dies unter anderem für folgende Einrichtungen :
- Hallenbad
- Veranstaltungsräume (Infozentrum Kump, Stadthalle, Gemeindehaus Braunshausen)
- Turnhalle am Schulzentrum
- Sportplätze
- Betreuung „Kleine offene Tür“ in der Stadthalle
- Zeltplätze
- Eishäuschen
Darüber hinaus sieht der „Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen“ auch eine Schließung bzw. eine Beschränkung privat betriebener Einrichtungen, Begegnungsstätten und
Angebote vor. Näheres hierzu wird eine noch zu erlassende ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung regeln. Der Hochsauerlandkreis hat als zuständige Behörde unter der Telefonnummer 0291 / 94–2202 eine Hotline eingerichtet, unter welcher sich betroffene Bürgerinnen und Bürger melden und dort ihre Fragen zum Corona-Virus stellen können.
Außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden ist ein Arzt über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 erreichbar. Die Landesregierung hat ebenfalls ein Bürgertelefon „Corona-Virus” eingerichtet. Die Telefone sind wochentags zwischen 8 und 18 Uhr freigeschaltet und unter der Rufnummer 0211 / 9119–1001 zu erreichen. Insbesondere in Verdachtsfällen soll im ersten Schritt die Hotline angerufen werden. Unkoordinierte Besuche oder Anrufe in Arztpraxen oder Kliniken sollten hierbei unterbleiben.
Die Entsorgung von in privaten Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Corona-Virus infiziert sind, müssen unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Abfälle von Personen, die entweder mit dem Corona-Virus infiziert sind oder von Personen, die unter Quarantäne stehen, sind in verschlossenen (verknoteten) Müllbeuteln über die graue Restmülltonne zu entsorgen. Solche Abfälle dürfen nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z.B. Papiertonne, Biotonne oder Gelber Sack) zugeführt werden. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Hallenberg unter www.stadthallenberg.de. Ergänzend steht die Stadtverwaltung unter der allgemeinen Rufnummer 02984 / 3030 telefonisch zur Verfügung.
Kontaktdaten :
Stadt Hallenberg
Bürgermeister Michael Kronauge (V.i.S.d.P.)
Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg
Telefon : 02984 / 303–0
Fax : 02984 / 303–109
E‑Mail : post@stadt-hallenberg.de
Internet : www.stadt-hallenberg.de
Quelle : Michael Kronauge – Bürgermeister der Stadt Hallenberg