Anmeldung zur Jägerprüfung bis spätestens 20. Februar

 

Die diesjährige Jägerprüfung wird ab Montag, 20. April, im Hochsauerlandkreis durchgeführt.

 

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Anträ­ge auf Zulas­sung zur Jäger­prü­fung sind bis spä­tes­tens Don­ners­tag, 20. Febru­ar, an den Hoch­sauer­land­kreis, Unte­re Jagd­be­hör­de, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de zu richten.

Dem Antrag sind Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der EU-Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sowie der Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro bei­zu­fü­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind im Inter­net unter www​.hoch​sauer​land​kreis​.de (Suche : Jagd­we­sen) oder unter der Tele­fon­num­mer 0291/94–1366 erhältlich.

Quel­le : Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis – Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.)

 

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