Winterreifen und Schneeketten

Ande­re Län­der, ande­re Regeln

  • Öster­reich : Win­ter­rei­fen brau­chen 4 Mil­li­me­ter Profil
  • Auf der Bren­ner­au­to­bahn sind jetzt Win­ter­rei­fen Pflicht
  • Schnee­ket­ten kön­nen kurz­fris­tig not­wen­dig werden

win­ter­berg-total­lo­kal : In Nach­bar­län­dern gel­ten für Win­ter­rei­fen teil­wei­se ande­re Vor­schrif­ten als zu Hau­se in Deutsch­land. „Wer mit dem Auto in den Win­ter­ur­laub star­tet, muss bei den Win­ter­rei­fen auf genü­gend Pro­fil ach­ten und soll­te sicher­heits­hal­ber auch Schnee­ket­ten ein­pa­cken“, sagt Chris­ti­an Koch, Rei­fen­sach­ver­stän­di­ger bei der DEKRA.

 Öster­reich : Min­des­tens 4 Mil­li­me­ter Winterreifenprofil

Öster­reich-Urlau­ber müs­sen beach­ten : Win­ter­rei­fen müs­sen noch min­des­tens 4 Mil­li­me­ter Pro­fil­tie­fe haben, sonst gel­ten sie als nicht win­ter­taug­lich. Bei Ver­stö­ßen kön­nen Buß­gel­der von 35 Euro, bei Gefähr­dung bis zu 5.000 Euro fäl­lig wer­den. Ähn­lich wie in Deutsch­land gibt es eine situa­ti­ve Win­ter­rei­fen­pflicht : Bei Schnee, Schnee­matsch und Eis­glät­te sind von 1. Novem­ber bis 15. April auf allen Rädern Win­ter­rei­fen vor­ge­schrie­ben. Auf durch­ge­hend ver­schnei­ten Fahr­bah­nen sind alter­na­tiv Schnee­ket­ten auf den ange­trie­be­nen Rädern erlaubt.

Ita­li­en : Über den Bren­ner nur mit Winterreifen

In Ita­li­en müs­sen von 15. Novem­ber bis 15. April auf der Bren­ner-Auto­bahn sowie im Aos­ta-Tal grund­sätz­lich Win­ter­rei­fen mon­tiert sein, und zwar unab­hän­gig vom Stra­ßen­zu­stand. Dane­ben ist auf zahl­rei­chen ande­ren Stra­ßen mit einer Win­ter­rei­fen­pflicht zu rech­nen. Wann und wo Win­terpneu not­wen­dig sind, legen die regio­na­len Behör­den nach Bedarf fest. Wich­tig : Auch die Aus­rüs­tung mit Schnee­ket­ten kann ange­ord­net werden.

Schweiz : Mit Som­mer­rei­fen droht Mithaftung

In der Schweiz gibt es für Pkw kei­ne gene­rel­le Win­ter­rei­fen­pflicht, die Auto­fah­rer müs­sen selbst auf geeig­ne­te Berei­fung ach­ten. Bei Behin­de­rung des Ver­kehrs droht eine Geld­bu­ße, bei einem Unfall mit Som­mer­be­rei­fung kann auf den Auto­fah­rer eine Mit­haf­tung zukom­men. Bei ent­spre­chen­der Wit­te­rung kön­nen die Behör­den durch Schil­der eine Schnee­ket­ten­pflicht anordnen.

Frank­reich : Auf Beschil­de­rung achten

Auch in Frank­reich gibt es kei­ne all­ge­mei­ne Aus­rüs­tungs­pflicht für Win­ter­rei­fen. Bei Bedarf kön­nen die Behör­den aber Win­ter­rei­fen oder auch Schnee­ket­ten durch Beschil­de­rung vor­schrei­ben. Win­ter­rei­fen müs­sen noch min­des­tens 3,5 Mil­li­me­ter Pro­fil aufweisen.

Deutsch­land : „Situa­ti­ve Winterreifenpflicht“

In Deutsch­land müs­sen Fahr­zeu­ge bei win­ter­li­chen Stra­ßen­be­din­gun­gen („situa­ti­ve Win­ter­rei­fen­pflicht“) mit „win­ter­taug­li­cher“ Berei­fung aus­ge­stat­tet sein, also bei Glatt­eis, Schnee­glät­te, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glät­te. Bei Ver­stö­ßen gegen die Win­ter­rei­fen­pflicht dro­hen 60 Euro Regel­bu­ße, bei Behin­de­rung 80 Euro und ein Punkt im Fahr­erlaub­nis­re­gis­ter. Koch : „Die gesetz­li­che Min­dest­pro­fil­tie­fe in Deutsch­land beträgt 1,6 Mil­li­me­ter, wir emp­feh­len bei Win­ter­rei­fen aus Sicher­heits­grün­den jedoch min­des­tens 4 Mil­li­me­ter ana­log zu den öster­rei­chi­schen Vorgaben.“

Wich­tig zu beach­ten : Neue­re Rei­fen ab Pro­duk­ti­ons­da­tum Anfang 2018 müs­sen das Alpi­ne-Sym­bol („Berg mit Schnee­flo­cke“) tra­gen, um als win­ter­taug­li­che Berei­fung zu gel­ten. Das M+S‑Symbol wird nur noch bei älte­ren Rei­fen für eine Über­gangs­zeit bis Herbst 2024 akzeptiert.

Mon­ta­ge von Schnee­ket­ten zuhau­se üben

Wer Schnee­ket­ten ein­packt, soll­te dar­auf ach­ten, dass die Grö­ße zu den mon­tier­ten Rei­fen passt. Damit die Mon­ta­ge unter­wegs bei Käl­te oder gar im Dun­keln leich­ter von der Hand geht, emp­fiehlt es sich laut DEKRA, das Anle­gen der Ket­ten zuhau­se ein­mal zu üben. Hand­schu­he und Taschen­lam­pe sind dabei hilf­reich und soll­ten in der kal­ten, dunk­len Jah­res­zeit ohne­hin zur Stan­dard­aus­rüs­tung im Auto gehören.

Fahr­zeu­ge mit Schnee­ket­ten dür­fen in der Regel nur auf durch­gän­gig mit Schnee oder Eis bedeck­ten Stra­ßen und maxi­mal 50 km/​h schnell fah­ren. Höhe­re Geschwin­dig­kei­ten und das Fah­ren auf Fahr­bah­nen ohne Schnee­de­cke kön­nen nach kur­zer Zeit die Rei­fen oder gar das Fahr­zeug beschädigen.

Über DEKRA

Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich mehr als 3,4 Milliarden Euro erzielt. Rund 46.000 Mitarbeiter sind in mehr als 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.


Quelle: Wolfgang Sigloch
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