Silvesterfeuerwerk : Vorschriften beachten

 

Für viele ist eine Silvesterfeier ohne traditionelles Feuerwerk nach wie vor nur halb so schön. Dafür gibt es gesetzliche Regeln – und einen sinnvollen Versicherungsschutz.

win­ter­berg-total­lo­kal : So ist gesetz­lich fest­ge­legt, dass Feu­er­werks­kör­per Klas­se II – etwa Rake­ten, Son­nen­rä­der und die belieb­ten Feu­er­werks-Bat­te­rien – nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar von Pri­vat­leu­ten abge­feu­ert wer­den dür­fen. Im gan­zen rest­li­chen Jahr ist das Abbren­nen „pyro­tech­ni­scher Gegen­stän­de“, wie es im Gesetz heißt, aus­ge­wie­se­nen Fach­leu­ten vorbehalten.

In unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alters­hei­men sowie bei beson­ders brand­emp­find­li­chen Gebäu­den oder Anla­gen ist Feu­er­werk laut Gesetz kom­plett ver­bo­ten. Zu sol­chen Area­len kön­nen bei­spiel­wei­se Alt­stadt­ge­bie­te mit wert­vol­lem Fach­werk­be­stand gehö­ren, aber auch Bebau­un­gen mit Reet­dä­chern. Kom­mu­nen gehen dazu über, dort das Abbren­nen von Feu­er­werk aus Sicher­heits­grün­den ganz zu unter­sa­gen. Wer in sol­chen Gebie­ten wohnt und auf Böl­ler und Rake­ten nicht ver­zich­ten will, muss gege­be­nen­falls sein Feu­er­werk an den Rand der Gemein­de, außer­halb der Bebau­ung, verlagern.

Sil­ves­ter­feu­er­werk „Klas­se II“ darf laut Gesetz nur an Per­so­nen ab 18 Jah­ren ver­kauft, von die­sen gela­gert und ent­zün­det wer­den. Wer Feu­er­werk abbrennt, soll­te tun­lichst mit kla­rem Kopf zu Wer­ke gehen und für einen sta­bi­len Stand der Abschuss­vor­rich­tun­gen sor­gen. An Holz­stä­ben befes­tig­te Rake­ten kann man bei­spiels­wei­se in lee­re Wein­fla­schen ste­cken, die wie­der­um in einer beschwer­ten Fla­schen­kis­te gut und sicher ste­hen. Zuschau­er soll­ten sich grund­sätz­lich in siche­rem Abstand zum Feu­er­werk aufhalten.

Für ange­rich­te­te Schä­den gilt in Deutsch­land das Ver­ur­sa­cher­prin­zip. Ent­ste­hen bei einem Feu­er­werk bei­spiels­wei­se Ver­let­zun­gen bei Zuschau­ern oder wird deren Klei­dung ver­sengt, ste­hen die­sen finan­zi­el­le Wie­der­gut­ma­chung und gege­be­nen­falls die Bezah­lung auch län­ger­fris­ti­ger ärzt­li­cher Behand­lun­gen zu. Dar­auf weist die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung AG hin. Wer den ver­ur­sa­chen­den Feu­er­werks­kör­per gewor­fen oder gezün­det hat, haf­tet dafür mit sei­nem per­sön­li­chen Ver­mö­gen. Nur wer eine Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, ist hier aus dem Schneider.

Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kos­ten nicht die Welt – und gehö­ren den­noch zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen. Und da der Jah­res­wech­sel die Zeit guter Vor­sät­ze ist, wäre jetzt ein guter Moment, über das The­ma Haft­pflicht­ver­si­che­rung nachzudenken.

 

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

 

Quel­le : Jas­min Lux – Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

 

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